Große
– Wilde & Partner GbR |
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Wie bisher können wir nicht nur bei den Gerichten auftreten, bei denen wir zugelassen waren, sondern durften bzw. dürfen dies mit wenigen Ausnahmen, die im folgenden erläutert sind, vor allen deutschen Gerichten.
Wir können Sie also vor allen deutschen Gerichten außer vor dem Bundesgerichtshof in Zivilsachen persönlich vertreten. Zum Fachanwalt können Rechtsanwälte auf bis zu zwei Fachgebieten von der Rechtsanwaltskammer ernannt werden, wenn Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Das Vorliegen dieser Voraussetzungen wird von Kammer genau geprüft.
Eine intensive Fortbildung gehörte schon immer zu unseren Prinzipien. Heute lässt sich dies auch durch die seit kurzem vom Deutschen Anwaltsverein erteilten Fortbildungsbescheinigungen dokumentieren. die sie beim jeweiligen Anwalt finden. | |||||||
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