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Das Arbeitsrecht ist das Sonderrecht zwischen
Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Es regelt insbesondere die individuellen
Arbeitsverhältnisse. Basis für alle Arbeitsverhältnisse ist zunächst das
Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), einige Sondervorschriften aus dem
Handelsgesetzbuch (HGB) und der Gewerbeordnung (GewO), darüber hinaus die
verschiedenen Vorschriften des Arbeitszeitrechts und des Arbeitsschutzrechts,
insbesondere das Kündigungsschutzgesetz (KündSchG). Daneben gelten in vielen Arbeitsverhältnissen auch die
besonderen Vorschriften des kollektiven Arbeitsrecht, also insbesondere der
Tarifverträge und der Betriebsvereinbarungen
Für Streitigkeiten über Arbeitsverhältnisse ist das
Arbeitsgericht zuständig. Zu den typischen
Fragestellungen des Arbeitsrechts gehören die Prüfung von
Arbeits- und Anstellungsverträgen, insbesondere bei Befristungen und geringfügiger
Beschäftigung, Einhaltung des Nachweisgesetzes, Scheinselbständigkeit. Hierzu
gehören die Prüfung von Abmahnungen, Kündigungen, Personalakten und im
Streitfall die Vertretung bei der Kündigungsschutzklage. Ebenso gehören
hierhin Streitigkeiten über Arbeitszeugnisse und Arbeitspapiere, Lohnzahlung
und Abfindungen.
Im Bereich des kollektiven Arbeitsrecht stehen Fragen der Geltung von
Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen und die Erstellung von
Betriebsordnungen und Betriebsvereinbarungen im Vordergrund.
Arbeitsrechtliche Fragen werden bei uns in erster Linie von
Rechtsanwältin Große-Wilde bearbeitet. Durch langjährige Erfahrungen,
regelmäßige Weiterbildung und aktive Vortragstätigkeit können Sie mit optimaler
Bearbeitung der Mandate rechnen.
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