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Was ist Arbeitsrecht?

Rechtstipps zum Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht ist das Sonderrecht zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Es regelt insbesondere die individuellen Arbeitsverhältnisse. Basis für alle Arbeitsverhältnisse ist zunächst das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), einige Sondervorschriften aus dem Handelsgesetzbuch (HGB) und der Gewerbeordnung (GewO), darüber hinaus die verschiedenen Vorschriften des Arbeitszeitrechts und des Arbeitsschutzrechts, insbesondere das Kündigungsschutzgesetz (KündSchG). Daneben gelten in vielen Arbeitsverhältnissen auch die besonderen Vorschriften des kollektiven Arbeitsrecht, also insbesondere der Tarifverträge und  der Betriebsvereinbarungen

Für Streitigkeiten über Arbeitsverhältnisse ist das Arbeitsgericht zuständig. Zu den typischen Fragestellungen des Arbeitsrechts gehören die Prüfung von  Arbeits- und Anstellungsverträgen, insbesondere bei Befristungen und geringfügiger Beschäftigung, Einhaltung des Nachweisgesetzes, Scheinselbständigkeit. Hierzu gehören die Prüfung von Abmahnungen, Kündigungen, Personalakten und im Streitfall die Vertretung bei der Kündigungsschutzklage. Ebenso gehören hierhin Streitigkeiten über Arbeitszeugnisse und Arbeitspapiere, Lohnzahlung und Abfindungen.

Im Bereich des kollektiven Arbeitsrecht stehen Fragen der Geltung von Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen und die Erstellung von Betriebsordnungen und Betriebsvereinbarungen im Vordergrund.

Arbeitsrechtliche Fragen werden bei uns in erster Linie von Rechtsanwältin Große-Wilde bearbeitet. Durch langjährige Erfahrungen, regelmäßige Weiterbildung und aktive Vortragstätigkeit können Sie mit optimaler Bearbeitung der Mandate rechnen.

 

 

 

 

 

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Stand: 26. May 2010