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Das Baurecht ist das für die Bebauung von
Grundstücken maßgebliche Recht. Man unterscheidet grundsätzlich zwischen dem
öffentlichen Baurecht und dem privaten Baurecht.
Unter öffentlichem Baurecht versteht man alle
Rechtsvorschriften, die Zulässigkeit der Bebauung im Verhältnis zu den
Baubehörden des Staates regeln, also in erster Linie das Baugesetzbuch (BauGB)
und die darauf aufbauenden Vorschriften der Bauordnungen der Länder. Auf der
Basis des BauGB erlassen die Städte und Gemeinden Bebauungspläne mit den die
konkrete Bebauung des einzelnen Grundstücks geregelt wird. Streitigkeiten im
Bereich des öffentlichen Baurechts werden vor den Verwaltungsgerichten
ausgetragen, beteiligt ist immer der Staat. Hierher gehören Fragen der
Baugenehmigung und der baurechtlichen Ordnungsverfügung, aber auch der
öffentlich-rechtliche Nachbarstreit um eine Baugenehmigung. Ebenso sind hier
Verfahren angesiedelt, die auf die Bebaubarkeit Einfluss nehmen, etwa
naturschutzrechtliche Fragen oder Fragen von Lärmbelästigungen.
Unter privatem Baurecht werden die Rechtsbeziehungen zwischen
dem privaten (oder auch öffentlichen) Bauherrn und den am Bau eines Gebäudes
Beteiligten verstanden. Dies sind der Bauherr, die Bauhandwerker, der Architekt,
die weiteren Planer, der Generalunternehmer, der Bauträger und der Baubetreuer.
Seine Regeln sind zunächst im Werkvertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuch
(BGB) enthalten, darüber hinaus aber auch in Sondervorschriften wie der
Gewerbeordnung (GewO), der Makler- und Bauträger-Verordnung (MaBV), der
Verdingungsordnung für Bauleistungen - Teil B (VOB/B) und der Honorarordnung
für Architekten und Ingenieure (HOAI).
Typische Fragen des privaten Baurechts
sind Fragen der Gewährleistung, der Beseitigung von Baumängeln, der
Richtigkeit von Abrechnungen über Bauleistungen, der Durchsetzung von
Vertragsstrafen und der Streit um Bausicherheiten.
Baurechtliche Angelegenheiten werden in unserer Kanzlei in
erster Linie von RA Franz M. Große-Wilde bearbeitet.
Rechtsanwalt Große-Wilde ist seit Januar 2006 auch Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht.
Weitere Informationen zu
baurechtlichen finden Sie auch auf der Seite von
FachanwaltBau e. V., einem
Zusammenschluss von Fachanwalten für Bau- und Architektenrecht, dem auch RA F.
M. Große-Wilde angehört
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