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Was ist Baurecht?

Rechtstipps zum Baurecht

Das Baurecht ist das für die Bebauung von Grundstücken maßgebliche Recht. Man unterscheidet grundsätzlich zwischen dem öffentlichen Baurecht und dem privaten Baurecht. 

Unter öffentlichem Baurecht versteht man alle Rechtsvorschriften, die Zulässigkeit der Bebauung im Verhältnis zu den Baubehörden des Staates regeln, also in erster Linie das Baugesetzbuch (BauGB) und die darauf aufbauenden Vorschriften der Bauordnungen der Länder. Auf der Basis des BauGB erlassen die Städte und Gemeinden Bebauungspläne mit den die konkrete Bebauung des einzelnen Grundstücks geregelt wird. Streitigkeiten im Bereich des öffentlichen Baurechts werden vor den Verwaltungsgerichten ausgetragen, beteiligt ist immer der Staat. Hierher gehören Fragen der Baugenehmigung und der baurechtlichen Ordnungsverfügung, aber auch der öffentlich-rechtliche Nachbarstreit um eine Baugenehmigung. Ebenso sind hier Verfahren angesiedelt, die auf die Bebaubarkeit Einfluss nehmen, etwa naturschutzrechtliche Fragen oder Fragen von Lärmbelästigungen.

Unter privatem Baurecht werden die Rechtsbeziehungen zwischen dem privaten (oder auch öffentlichen) Bauherrn und den am Bau eines Gebäudes Beteiligten verstanden. Dies sind der Bauherr, die Bauhandwerker, der Architekt, die weiteren Planer, der Generalunternehmer, der Bauträger und der Baubetreuer.

Seine Regeln sind zunächst im Werkvertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) enthalten, darüber hinaus aber auch in Sondervorschriften wie der Gewerbeordnung (GewO), der Makler- und Bauträger-Verordnung (MaBV), der Verdingungsordnung für Bauleistungen - Teil B (VOB/B) und der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI).

Typische Fragen des privaten Baurechts sind Fragen der Gewährleistung, der Beseitigung von Baumängeln, der Richtigkeit von Abrechnungen über Bauleistungen, der Durchsetzung von Vertragsstrafen und der Streit um Bausicherheiten.

Baurechtliche Angelegenheiten werden in unserer Kanzlei in erster Linie von RA Franz M. Große-Wilde bearbeitet. Rechtsanwalt Große-Wilde ist seit Januar 2006 auch Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht.

Weitere Informationen zu baurechtlichen finden Sie auch auf der Seite von FachanwaltBau e. V., einem Zusammenschluss von Fachanwalten für Bau- und Architektenrecht, dem auch RA F. M. Große-Wilde angehört

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Stand: 26. May 2010