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Was ist Erbrecht?

Die Grundsätze

Rechtstipps zum Erbrecht

Das Erbrecht befasst sich mit den Rechtsbeziehungen zwischen dem Erblasser und dem Erben und mit allen Fragen, die hiermit beim Übergang des Nachlasses auf den Erben zusammenhängen. Die maßgeblichen Rechtsvorschriften sind im wesentlichen im fünften Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt. Zu den Zentralen Fragen gehören die Gestaltung und die Auslegung von Testamenten und Erbverträgen, die Abwicklung von Nachlässen und die Testamentsvollstreckung, das Pflichtteilsrecht und die gesetzliche Erbfolge. 

Im weiteren Sinne werden in diesem Zusammenhang auch die Fragen der sog. vorweggenommenen Erbfolge behandelt, obgleich es sich hierbei ausschließlich um Geschäfte unter Lebenden handelt. Da diese Vorgänge aber regelmäßig darauf abzielen, durch rechtzeitige Regelungen Nachteile eines späteren Erbfalls zu vermeiden (Erbschaftssteuer) oder einen Unternehmensnachfolger rechtzeitig einzubinden, spielen hier die gesetzlichen Regelungen des Erbrechts bei der Gestaltung eine wichtige Rolle im Hintergrund. Ohne fundierte Kenntnis der erbrechtlichen Verhältnisse kann eine sachgerechte vorweggenommene Erbfolge nicht gestaltet werden. 

Wir kooperieren in diesem Bereich mit dem jeweiligen Steuerberater des Mandanten, um eine möglichst effektive Gestaltung zu finden. Aufgrund unserer Kooperation in Ratwerk e. V. stehen uns aber auch darüber hinaus qualifizierte Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Unternehmensberater zur Verfügung.


RA Franz M. Große-Wilde ist Fachanwalt für Erbrecht und im Bereich des Erbrechts auch als Fachbuchautor tätig. Er ist Vizepräsident der Deutschen Gesellschaft für Erbrechtskunde.

Im Dezember 2003 ist der
 

Deutsche Erbrechtskommentar,

herausgegeben von der Deutschen Gesellschaft für Erbrechtskunde, erschienen, dessen Mitautor RA Franz M. Große-Wilde ist. Die 2. Auflage des Kommentars wird Anfang 2010 auf den Markt kommen.

Der Kommentar wird über den Buchhandel zu beziehen. Näheres zu den Autoren und zur 2. Auflage finden sie hier.

Weitere Informationen zum Thema Unternehmensnachfolge finden Sie im Rahmen unserer Kooperation mit Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern noch hier...

Übrigens:

RA Franz M. Große-Wilde  und
RAin Martina C. Große-Wilde
sind von der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge (DVEV) geprüfte Testamentsvollstrecker.

 


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Stand: 26. May 2010