Das
Erbrecht befasst sich mit den Rechtsbeziehungen zwischen dem Erblasser
und dem Erben und mit allen Fragen, die hiermit beim Übergang des Nachlasses
auf den Erben zusammenhängen. Die maßgeblichen Rechtsvorschriften sind im
wesentlichen im fünften Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt. Zu
den Zentralen Fragen gehören die Gestaltung und die Auslegung von Testamenten
und Erbverträgen, die Abwicklung von Nachlässen und die
Testamentsvollstreckung, das Pflichtteilsrecht und die gesetzliche
Erbfolge.
Im
weiteren Sinne werden in diesem Zusammenhang auch die Fragen der sog. vorweggenommenen
Erbfolge behandelt, obgleich es sich hierbei ausschließlich um Geschäfte
unter Lebenden handelt. Da diese Vorgänge aber regelmäßig darauf abzielen,
durch rechtzeitige Regelungen Nachteile eines späteren Erbfalls zu vermeiden
(Erbschaftssteuer) oder einen Unternehmensnachfolger rechtzeitig einzubinden,
spielen hier die gesetzlichen Regelungen des Erbrechts bei der Gestaltung eine
wichtige Rolle im Hintergrund. Ohne fundierte Kenntnis der erbrechtlichen
Verhältnisse kann eine sachgerechte vorweggenommene Erbfolge nicht gestaltet
werden.
Wir kooperieren in diesem Bereich mit dem jeweiligen Steuerberater des
Mandanten, um eine möglichst effektive Gestaltung zu finden. Aufgrund
unserer Kooperation in Ratwerk e. V. stehen
uns aber auch darüber hinaus qualifizierte Steuerberater,
Wirtschaftsprüfer und Unternehmensberater zur Verfügung. |
RA Franz M. Große-Wilde ist
Fachanwalt für Erbrecht und im Bereich des
Erbrechts auch als Fachbuchautor tätig. Er ist
Vizepräsident der Deutschen Gesellschaft für Erbrechtskunde.
Im Dezember 2003 ist der
Deutsche Erbrechtskommentar,
herausgegeben von der Deutschen
Gesellschaft für Erbrechtskunde,
erschienen,
dessen Mitautor RA Franz M. Große-Wilde ist. Die 2. Auflage des Kommentars wird
Anfang 2010 auf den Markt kommen.
Der Kommentar wird über den Buchhandel
zu beziehen. Näheres zu den Autoren und zur 2. Auflage finden sie
hier.
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Weitere Informationen zum Thema Unternehmensnachfolge finden Sie im Rahmen
unserer Kooperation mit Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern noch
hier...
Übrigens:
RA
Franz M. Große-Wilde und
RAin Martina C. Große-Wilde
sind von der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge (DVEV)
geprüfte Testamentsvollstrecker.
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