Was ist Familienrecht?
Das Familienrecht regelt die Rechtsbeziehungen
in Ehe
und Familie, außerdem das Recht der Betreuung, der Vormundschaft und der
Pflegschaft. Die wesentlichen Rechtsvorschriften befinden sich im vierten Buch
des Bürgerlichen Gesetzbuch (§§ 1297- 1921 BGB. Dort finden sich Regelungen
über Eingehung und Auflösung (bzw. Scheidung) von Ehe und Verlöbnis. Ebenso
ist der Unterhalt der Familienangehörigen, das eheliche Güterrecht
(Vermögensregelungen) und der Versorgungsausgleich bei Scheidung
(Rentenansprüche) detailliert festgelegt. Dies beinhaltet auch die Beziehungen
zwischen Eltern und Kindern, insbesondere das Recht der elterlichen Sorge und
die Regeln der Adoption.
Wegen der sachliche Nähe ist hier auch die Vormundschaft
(insbesondere für Minderjährige), die Betreuung ( für Volljährige, die
aufgrund Krankheit oder Behinderung nicht mehr in der Lage sind, ihre
Angelegenheiten selbst zu regeln) und die Pflegschaft (wenn in besonderen
Fällen ein Fürsorgebedürfnis entsteht) geregelt.
Im weitesten Sinne werden in diesem Zusammenhang auch die
Besonderheiten der nichtehelichen Lebensgemeinschaft abgehandelt, deren
praktische Probleme vor dem Hintergrund des Familienrecht und in Abweichung vom
Familienrecht gelöst werden müssen.
Familienrechtliche Fragen werden in unserer Kanzlei in erster
Linie von Rechtsanwältin Martina C. Große-Wilde bearbeitet.
Rechtsanwältin Große-Wilde ist
Fachanwältin für Familienrecht.
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