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Was ist Familienrecht?

Das Familienrecht regelt die Rechtsbeziehungen in Ehe und Familie, außerdem das Recht der Betreuung, der Vormundschaft und der Pflegschaft. Die wesentlichen Rechtsvorschriften befinden sich im vierten Buch des Bürgerlichen Gesetzbuch (§§ 1297- 1921 BGB. Dort finden sich Regelungen über Eingehung und Auflösung (bzw. Scheidung) von Ehe und Verlöbnis. Ebenso ist der Unterhalt der Familienangehörigen, das eheliche Güterrecht (Vermögensregelungen) und der Versorgungsausgleich bei Scheidung (Rentenansprüche) detailliert festgelegt. Dies beinhaltet auch die Beziehungen zwischen Eltern und Kindern, insbesondere das Recht der elterlichen Sorge und die Regeln der Adoption. 

Wegen der sachliche Nähe ist hier auch die Vormundschaft (insbesondere für Minderjährige), die Betreuung ( für Volljährige, die aufgrund Krankheit oder Behinderung nicht mehr in der Lage sind, ihre Angelegenheiten selbst zu regeln) und die Pflegschaft (wenn in besonderen Fällen ein Fürsorgebedürfnis entsteht) geregelt. 

Im weitesten Sinne werden in diesem Zusammenhang auch die Besonderheiten der nichtehelichen Lebensgemeinschaft abgehandelt, deren praktische Probleme vor dem Hintergrund des Familienrecht und in Abweichung vom Familienrecht gelöst werden müssen.

Familienrechtliche Fragen werden in unserer Kanzlei in erster Linie von Rechtsanwältin Martina C. Große-Wilde bearbeitet. Rechtsanwältin Große-Wilde ist Fachanwältin für Familienrecht.

Rechtstipps zum Familienrecht Grundlegende Informationen

 


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Stand: 26. February 2010