Was ist Familienrecht?
Das Familienrecht regelt die Rechtsbeziehungen
in Ehe
und Familie, außerdem das Recht der Betreuung, der Vormundschaft und der
Pflegschaft. Die wesentlichen Rechtsvorschriften befinden sich im vierten Buch
des Bürgerlichen Gesetzbuch (§§ 1297- 1921 BGB. Dort finden sich Regelungen
über Eingehung und Auflösung (bzw. Scheidung) von Ehe und Verlöbnis. Ebenso
ist der Unterhalt der Familienangehörigen, das eheliche Güterrecht
(Vermögensregelungen) und der Versorgungsausgleich bei Scheidung
(Rentenansprüche) detailliert festgelegt. Dies beinhaltet auch die Beziehungen
zwischen Eltern und Kindern, insbesondere das Recht der elterlichen Sorge und
die Regeln der Adoption. Das Familienrecht ist heute von großer praktischer
und wirtschaftlicher Bedeutung. Die Ergebnisse einer Scheidung können für die
betroffenen Eheleute leicht den Ruin bedeuten. Bei den anstehenden Fragen
insbesondere bei einer Scheidung ist deshalb für die Betroffenen eine
hochqualifizierte Beratung lebenswichtig, am Besten durch einen Fachanwalt für
Familienrecht
Wegen der sachliche Nähe ist hier auch die Vormundschaft
(insbesondere für Minderjährige), die Betreuung ( für Volljährige, die
aufgrund Krankheit oder Behinderung nicht mehr in der Lage sind, ihre
Angelegenheiten selbst zu regeln) und die Pflegschaft (wenn in besonderen
Fällen ein Fürsorgebedürfnis entsteht) geregelt. Oft gibt es hier
Überschneidungen zwischen Erbrecht und Familienrecht. Hier ist es von Vorteil,
dass Sie bei uns nicht nur die Fachfrau für Familienrecht finden, sondern auch
mit Rechtsanwalt F.M. Große-Wilde auch einen ausgesprochenen Fachmann für das
Erbrecht.
Im weitesten Sinne werden in diesem Zusammenhang auch die
Besonderheiten der nichtehelichen Lebensgemeinschaft abgehandelt, deren
praktische Probleme vor dem Hintergrund des Familienrecht und in Abweichung vom
Familienrecht gelöst werden müssen.
Eine Klärung der
Vermögenssituation ist insbesondere bei Selbstständigen und
Unternehmern erforderlich. Hier muss im Zuge einer Scheidung neben dem
Zugewinnausgleich nicht selten auch eine Auseinandersetzung von Vermögenswerten
erfolgen. In diesem Bereich sind wir durch rechtliches und praktisches Know-How
besonders aktiv. Bei fehlenden Informationen können wir auf ein Netzwerk von
erfahrenen Gutachtern für die Bewertung von Grundstücken und auf Experten für
die Unternehmensbewertung (in der Regel Wirtschaftsprüfer) zurückgreifen. In der
praktischen Arbeit führt dies häufig zu einvernehmlichen außergerichtlichen
Lösungen. Insbesondere im Unternehmensbereich ist es erwünscht, möglichst keine
unnötigen Informationen an Dritte gelangen zu lassen. Außerdem lassen es
einvernehmliche Lösungen zu, auch die steuerliche Gesichtspunkte einzubeziehen,
mit denen die Beteiligten oft viel Geld sparen können.
Fragen
aus dem Familienrecht werden von Rechtsanwältin Martina C. Große-Wilde bearbeitet.
Rechtsanwältin Große-Wilde ist
Fachanwältin für Familienrecht
und verfügt in diesem Bereich über
langjährige Erfahrung.
Neben den
rechtlichen Vorgängen spielen auch die psychologischen Gesichtspunkte eine
erhebliche Rolle. Im Familienrecht ist deshalb die Erfahrung des Beraters von großer
Bedeutung.
Wir
empfehlen eine möglichst frühzeitige Beratung durch den Rechtsanwalt, die schon im Vorfeld einer
möglichen Scheidung erfolgen sollte. Denn wichtige Weichenstellungen finden vor der
Trennung statt. Bei uns werden Sie nicht nur über die rechtliche Lage
unterrichtet, sondern erhalten auch ganz praktische Tipps, die eine spätere
Diskussion erleichtern und Ihre persönliche Situation verbessern können. Denken
Sie daran, es ist Ihr Leben.
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