Große – Wilde & Partner GbR
Rechtsanwälte und Fachanwälte in Bonn
Kaiserstr. 15 · 53113 Bonn        ·         Bürozeit: (Mo-Fr) 9.00 - 13.00 und 14.30 - 17.00
Telefon: +49 (0)228 / 94 93 02-0      ·      Telefax: +49 (0)228 / 94 93 02 - 22      ·     e-mail: gwp(at)grosse-wilde.com

Startseite Nach oben Feedback Inhalt                     


Was ist Familienrecht?

Das Familienrecht regelt die Rechtsbeziehungen in Ehe und Familie, außerdem das Recht der Betreuung, der Vormundschaft und der Pflegschaft. Die wesentlichen Rechtsvorschriften befinden sich im vierten Buch des Bürgerlichen Gesetzbuch (§§ 1297- 1921 BGB. Dort finden sich Regelungen über Eingehung und Auflösung (bzw. Scheidung) von Ehe und Verlöbnis. Ebenso ist der Unterhalt der Familienangehörigen, das eheliche Güterrecht (Vermögensregelungen) und der Versorgungsausgleich bei Scheidung (Rentenansprüche) detailliert festgelegt. Dies beinhaltet auch die Beziehungen zwischen Eltern und Kindern, insbesondere das Recht der elterlichen Sorge und die Regeln der Adoption. Das Familienrecht ist heute von großer praktischer und wirtschaftlicher Bedeutung. Die Ergebnisse einer Scheidung können für die betroffenen Eheleute leicht den Ruin bedeuten. Bei den anstehenden Fragen insbesondere bei einer Scheidung ist deshalb für die Betroffenen eine hochqualifizierte Beratung lebenswichtig, am Besten durch einen Fachanwalt für Familienrecht

Wegen der sachliche Nähe ist hier auch die Vormundschaft (insbesondere für Minderjährige), die Betreuung ( für Volljährige, die aufgrund Krankheit oder Behinderung nicht mehr in der Lage sind, ihre Angelegenheiten selbst zu regeln) und die Pflegschaft (wenn in besonderen Fällen ein Fürsorgebedürfnis entsteht) geregelt. Oft gibt es hier Überschneidungen zwischen Erbrecht und Familienrecht. Hier ist es von Vorteil, dass Sie bei uns nicht nur die Fachfrau für Familienrecht finden, sondern auch mit Rechtsanwalt F.M. Große-Wilde auch einen ausgesprochenen Fachmann für das Erbrecht.

Im weitesten Sinne werden in diesem Zusammenhang auch die Besonderheiten der nichtehelichen Lebensgemeinschaft abgehandelt, deren praktische Probleme vor dem Hintergrund des Familienrecht und in Abweichung vom Familienrecht gelöst werden müssen.

Eine Klärung der Vermögenssituation ist insbesondere bei Selbstständigen und Unternehmern erforderlich. Hier muss im Zuge einer Scheidung neben dem Zugewinnausgleich nicht selten auch eine Auseinandersetzung von Vermögenswerten erfolgen. In diesem Bereich sind wir durch rechtliches und praktisches Know-How besonders aktiv. Bei fehlenden Informationen können wir auf ein Netzwerk von erfahrenen Gutachtern für die Bewertung von Grundstücken und auf Experten für die Unternehmensbewertung (in der Regel Wirtschaftsprüfer) zurückgreifen. In der praktischen Arbeit führt dies häufig zu einvernehmlichen außergerichtlichen Lösungen. Insbesondere im Unternehmensbereich ist es erwünscht, möglichst keine unnötigen Informationen an Dritte gelangen zu lassen. Außerdem lassen es einvernehmliche Lösungen zu, auch die steuerliche Gesichtspunkte einzubeziehen, mit denen die Beteiligten oft viel Geld sparen können.

Fragen aus dem Familienrecht werden von Rechtsanwältin Martina C. Große-Wilde bearbeitet. Rechtsanwältin Große-Wilde ist Fachanwältin für Familienrecht und verfügt in diesem Bereich über langjährige Erfahrung.  Neben den rechtlichen Vorgängen spielen auch die psychologischen Gesichtspunkte eine erhebliche Rolle. Im Familienrecht ist deshalb die Erfahrung des Beraters von großer Bedeutung.

Wir empfehlen eine möglichst frühzeitige Beratung durch den Rechtsanwalt, die schon im Vorfeld einer möglichen Scheidung erfolgen sollte. Denn wichtige Weichenstellungen finden vor der Trennung statt. Bei uns werden Sie nicht nur über die rechtliche Lage unterrichtet, sondern erhalten auch ganz praktische Tipps, die eine spätere Diskussion erleichtern und Ihre persönliche Situation verbessern können. Denken Sie daran, es ist Ihr Leben.

Rechtstipps zum Familienrecht Grundlegende Informationen

Der Weg sollte Sie immer zum Rechtsanwalt und dort zum Fachanwalt für Familienrecht (oder zur Fachanwältin für Familienrecht) führen


Startseite ] Nach oben ] Düsseldorfer Tabelle 2001 ] Düsseldorfer Tabelle 2002 ] Düsseldorfer Tabelle 2003 ] Geschiedenen-Unterhalt ] Regelbetragsverordnung ] Unterhalt 2008 ] Unterhalt für Eltern ] Unterhalt für neuen Ehegatten ] Modifizierung_Zugewinngemeinschaft ] Schenkung_Verarmung ] Zugewinn und Schenkungsteuer ] Unterhaltsausschluss ] Vorsorgevollmacht ] Patientenverfuegung ] Ehevertrag Wirksamkeit ] Düsseldorfer Tabelle 2005 ] Duesseldorfer Tabelle 2007 ] Familienrecht 2010 ] Zugewinnausgleich 2010 ]

Der Inhalt dieser Seiten ist eine allgemeine Information. Er stellt keine anwaltliche Beratung dar und kann diese nicht ersetzen. Ein Vertrag kann nur durch persönliche Vereinbarung zustande kommen. Für Handlungen, die auf der Grundlage der auf dieser Seite enthaltenen Informationen vorgenommen werden, übernehmen wir deshalb keine Haftung. Die Informationen sind ausschließlich für den privaten Gebrauch bestimmt. Eine kommerzielle Nutzung darf nur mit Zustimmung der Rechtsanwälte Große-Wilde & Partner, Bonn, erfolgen.

Copyright © 2000-2010 Rechtsanwälte - Fachanwälte Große - Wilde & Partner GbR in Bonn
Stand: 26. May 2010