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Was ist Gesellschaftsrecht? Rechtstipps zum Gesellschaftsrecht

Das Gesellschaftsrecht ist das Recht der Personenvereinigungen des Privatrechts. Hierzu gehören in erster Linie die Gesellschaft Bürgerlichen Rechts (GbR), die Offene Handelsgesellschaft (OHG), die Kommanditgesellschaft (KG), die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und die Aktiengesellschaft (AG). Daneben gibt es noch einige seltener vorkommende Gesellschaftsformen wie die Genossenschaft, die Partnerschaftsgesellschaft, die Reederei und ähnliche sowie Mischformen der obigen Gesellschaften. Das Gesellschaftsrecht ist wesentlichen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), im Handelsgesetzbuch (HGB), im GmbH-Gesetz und im Aktiengesetz (AktG) geregelt.

Rechtsfragen ergeben sich bei der Gründung, der Umwandlung, dem Ausscheiden von Gesellschaftern und der Beendigung der Gesellschaften. Hierzu gehören auch Fragen der Abfindung beim Ausscheiden, der Erbfolge in Geschäftsanteile aber auch der Unternehmensnachfolge. Schließlich sind insbesondere Rechtsfragen vor und nach der Insolvenz eines Unternehmens, unter Einschluss der Fragen der persönlichen Haftung auch gesellschaftsrechtlicher Natur. 

Ebenso ergeben sich Streitigkeiten aus dem Verhältnis der Gesellschafter untereinander und im Verhältnis zur Geschäftsleitung der Gesellschaft. Hierher gehören Fragen der Kontrollrechte und –pflichten, Vertragsdauer und Abberufungsmöglichkeiten, Wettbewerbsverbote, Vergütungsfragen, Pensionsansprüche, persönliche Haftung der Organmitglieder.

RA Franz M. Große-Wilde ist Spezialist für Gesellschaftsrecht und unter anderem im Bereich des GmbH-Rechts auch als Fachautor tätig. Seit 1998 hat er für die Fachzeitschrift GmbH-Steuerberater aus dem Verlag Dr. Otto Schmidt weit über 100 Urteilsanmerkungen und Fachaufsätze veröffentlicht. Dort finden Sie weitere aktuelle Tipps.


 


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Stand: 26. February 2010