Das
Gesellschaftsrecht
ist das Recht der Personenvereinigungen des Privatrechts. Hierzu gehören in
erster Linie die Gesellschaft Bürgerlichen Rechts (GbR), die Offene
Handelsgesellschaft (OHG), die Kommanditgesellschaft (KG), die Gesellschaft mit
beschränkter Haftung (GmbH) und die Aktiengesellschaft (AG). Daneben gibt es
noch einige seltener vorkommende Gesellschaftsformen wie die Genossenschaft, die
Partnerschaftsgesellschaft, die Reederei und ähnliche sowie Mischformen der
obigen Gesellschaften. Das Gesellschaftsrecht ist wesentlichen im Bürgerlichen
Gesetzbuch (BGB), im Handelsgesetzbuch (HGB), im GmbH-Gesetz und im Aktiengesetz
(AktG) geregelt. Rechtsfragen ergeben sich bei der Gründung, der
Umwandlung, dem Ausscheiden von Gesellschaftern und der
Beendigung der Gesellschaften. Hierzu gehören auch Fragen der Abfindung beim
Ausscheiden, der Erbfolge in Geschäftsanteile aber auch der
Unternehmensnachfolge. Schließlich sind insbesondere Rechtsfragen vor und nach
der Insolvenz eines Unternehmens, unter Einschluss der Fragen der persönlichen
Haftung auch gesellschaftsrechtlicher Natur.
Ebenso
ergeben sich Streitigkeiten aus dem Verhältnis der Gesellschafter untereinander
und im Verhältnis zur Geschäftsleitung der Gesellschaft. Hierher gehören
Fragen der Kontrollrechte
und –pflichten, Vertragsdauer und Abberufungsmöglichkeiten,
Wettbewerbsverbote, Vergütungsfragen, Pensionsansprüche, persönliche Haftung
der Organmitglieder.
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