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Was ist Mietrecht?

Rechtstipps zum Mietrecht

Mietrecht ist das Sonderrecht zwischen Vermieter und Mieter

Dies beinhaltet das Wohnraum- und das Gewerberaummietrecht.

Es ist in erster Linie im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Wegen der rechtlich engen Verbindung wird im allgemeinen auch das Pachtrecht (mit Ausnahme des Landpachtrechts) einbezogen.

Wegen der großen Bedeutung der Wohnungsvermietung hat das Mietrecht einen sehr eigenständigen und von der Rechtsprechung bis ins Detail ausgeformten Charakter.

Fälle des Miet- und Immobilienrechts werden bei uns von Rechtsanwältin Martina C. Große-Wilde bearbeitet. Sie ist Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht und Spezialistin für Immobilienrecht.

Aufgrund der langjährigen und intensiven Befassung mit der Materie und den praktischen Erfahrungen ist eine optimale Beratung und Vertretung so gewährleistet.

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Stand: 26. February 2010