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Mietrecht ist das Sonderrecht
zwischen Vermieter und Mieter.
Dies beinhaltet das Wohnraum- und das
Gewerberaummietrecht.
Es ist in erster Linie im Bürgerlichen
Gesetzbuch (BGB) geregelt. Wegen der rechtlich engen Verbindung wird im
allgemeinen auch das Pachtrecht (mit Ausnahme des Landpachtrechts) einbezogen.
Wegen der großen Bedeutung der
Wohnungsvermietung hat das Mietrecht einen sehr eigenständigen und von der
Rechtsprechung bis ins Detail ausgeformten Charakter.
Fälle des Miet- und
Immobilienrechts werden bei uns von Rechtsanwältin Martina C. Große-Wilde
bearbeitet. Sie ist Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht und
Spezialistin für Immobilienrecht.
Aufgrund der langjährigen und intensiven
Befassung mit der Materie und den praktischen Erfahrungen ist eine optimale
Beratung und Vertretung so gewährleistet.
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