Große – Wilde & Partner GbR
Rechtsanwälte und Fachanwälte in Bonn
Kaiserstr. 15 · 53113 Bonn        ·         Bürozeit: (Mo-Fr) 9.00 - 13.00 und 14.30 - 17.00
Telefon: +49 (0) 228 / 94 93 02-0      ·      Telefax: +49 (0) 228 / 94 93 02 - 22      ·     e-mail: gwp(at)grosse-wilde.com

Startseite Nach oben Feedback Inhalt                     


Was ist Vertragsrecht? Rechtstipps zum Vertragsrecht

Unter Vertragsrecht versteht man den ganz weiten Teil der Rechtsbeziehungen, die sich aus vertraglichen Vereinbarungen zweier oder mehrerer Vertragsparteien ergeben. Viele andere spezielle Rechtsgebiete, etwa das Baurecht, das Arbeitsrecht oder das Mietrecht, gehören (auch) zum Vertragsrecht dazu. Weil diese Gebiete eine Vielzahl von Besonderheiten aufweisen, sind sie hier gesondert erfasst. Die allgemeinen Grundsätze und die weiteren Vertragstypen werden hier zusammengefasst. Das Vertragsrecht ist überwiegend im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und im Handelsgesetzbuch (HGB), aber auch in weiteren Sondergesetzen geregelt.

Durch die zum 1. 1. 2002 in Kraft getretene "Schuldrechtsreform" ist das Vertragsrecht in einigen Teilen grundlegend verändert worden. Die Neuregelungen betreffen alle Verträge, die nach dem 1.1.2002 geschlossen wurden. Für die früheren Verträge gilt das alte Recht weiter. (Ausnahme: Dauerschuldverhältnisse, wie etwa Mietverhältnisse, Bierlieferungsverträge o. ä.. Hier gilt der 1.1.2003 als Stichtag, ab dem auch für bestehende Verträge neues Recht gilt) Zum Schuldrechtsreformgesetz, das durch den Bundesrat am 9.11.2001 verabschiedet worden ist, finden Sie nebenstehend verschiedene Darstellungen. Über weitere Punkte werden wir auch im Laufe des Jahres 2004 fortlaufend berichten.

Fragen des Vertragsrechts werden durch beide Rechtsanwälte unserer Kanzlei bearbeitet. Wegen der häufig vorhandenen Anknüpfungspunkte nach Branchenzugehörigkeit ergibt sich hier eine Zuordnung oft von selbst. Außerdem legen wir Wert darauf, dass unsere Mandanten nach Möglichkeit immer denselben Ansprechpartner haben.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

   


Startseite ] Nach oben ] Verjährung 2002 ] Verjährung von Grundschuldzins ] Schadensersatz bei Wohnungskauf ] Verzug und Mahnung ] Schuldrechtsreform ] Leistungsstörungsrecht Neu ] Kaufrecht Neu ]

Der Inhalt dieser Seiten ist eine allgemeine Information. Er stellt keine anwaltliche Beratung dar und kann diese nicht ersetzen. Ein Vertrag kann nur durch persönliche Vereinbarung zustande kommen. Für Handlungen, die auf der Grundlage der auf dieser Seite enthaltenen Informationen vorgenommen werden, übernehmen wir deshalb keine Haftung. Die Informationen sind ausschließlich für den privaten Gebrauch bestimmt. Eine kommerzielle Nutzung darf nur mit Zustimmung der Rechtsanwälte Große-Wilde & Partner GbR, Bonn, erfolgen.

Copyright © 2000-2012 Rechtsanwälte - Fachanwälte Große - Wilde & Partner GbR in Bonn
Stand: 17. January 2012