|
Das Wirtschaftsrecht umfasst im wesentlichen alle
Vorschriften, die die wirtschaftliche Tätigkeit der Unternehmen und freien
Berufe betreffen. Dies beinhaltet zum einen alle Lenkungsvorschriften, zum
anderen aber auch die insbesondere für die Unternehmen bedeutende Rechtsregeln
untereinander. Hierzu gehören die gesetzlichen Regeln
über die Zulassung zu Beruf und Gewerbe, die in einer Vielzahl von
Spezialvorschriften geregelt sind. Beispielhaft mögen hier die
Handwerksordnungen oder die Bundesrechtsanwaltsordnung genannt werden. Hinzu
kommen die Regeln der Wirtschaftslenkung, etwa der Wirtschaftsförderung, des
Preisrechts, des Kartellrechts (Siehe Wettbewerbsrecht).
Ebenso gehören hier die in erster Linie
für die Unternehmen bedeutsamen Rechtsregeln wie beispielhaft das
Handelsgesetzbuch dazu. Davon sind die Verträge zwischen Unternehmen (Handelsverträge)
betroffen. Hierher gehört auch das Recht der Handelsvertreter, der Bankverträge,
des Warentransports. Schließlich gehört dazu auch das Wettbewerbsrecht
im engeren Sinne. Fragen des Wirtschaftsrechts werden durch beide
Rechtsanwälte unserer Kanzlei bearbeitet. Wegen der häufig vorhandenen
Anknüpfungspunkte nach Branchenzugehörigkeit ergibt sich hier eine
Zuordnung oft von selbst. Außerdem legen wir Wert darauf, dass unsere
Mandanten nach Möglichkeit immer denselben Ansprechpartner haben. |