Große – Wilde & Partner GbR
Rechtsanwälte und Fachanwälte in Bonn
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Franz M. Große- Wilde  
Rechtsanwalt (Deutschland)

Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht  


Mitglied der Rechtsanwaltskammer Köln
geb. 1953 in Bottrop/Westfalen
Rechtsanwalt seit 1984
Testamentsvollstrecker (DVEV)

Fremdsprache:
Englisch

Veröffentlichungen im Erbrecht, im Gesellschaftsrecht, 
und im Luftverkehrsrecht  
 

Schwerpunkte der Tätigkeit: 

  • Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht
    (GmbH-Recht, Personengesellschaften, Vereinsrecht,   Handelsgeschäfte einschl. CISG, sonstiges Wirtschaftsrecht)

  • Erbrecht
    (Testamentsgestaltung, Abwicklung von Erbfällen, Testamentsvollstreckung, Pflichtteilsrecht, Erbschaftsteuerrecht) 

  • Bau- und Architektenrecht
    (Bauverträge, Baumängel, Projektmanagement, Bauträgerrecht
    öffentliches Baurecht, Umweltrecht)

  • Insolvenzrecht
    (Gesellschaftsrecht, insbesondere GmbH-Recht, Sanierungsfragen)

Besonderheiten:

Rechtsanwalt Große-Wilde ist neben seiner laufenden Tätigkeit auch als Autor von fachbezogenen Veröffentlichungen und als Referent von Fachvorträgen hervorgetreten. Fortbildung ist auch ansonsten eine Selbstverständlichkeit. Die letzte Fortbildungsbescheinigung des DAV finden Sie hier.

Im Bereich des Gesellschaftsrechts schreibt er regelmäßig für die Fachzeitschrift "GmbH-Steuerberater" (Verlag Dr. Otto-Schmidt) und hält Fachvorträge für Rechtsanwälte und Steuerberater. Er berät Unternehmen und Unternehmer in gesellschaftsrechtlichen Fragen aller Art. Im Schnittbereich von Erbrecht, Steuerrecht, Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht berät er bei Fragen der Unternehmensnachfolge. Daneben berät und vertritt er Gesellschafter und Geschäftsführer von Handelsgesellschaften im Zusammenhang mit Sanierung und Insolvenzen.

Im Bereich des Erbrechts ist er Herausgeber und Mitautor des Deutschen Erbrechtskommentars.  Daneben schreibt er regelmäßig Fachaufsätze für die Fachzeitschrift "Erbrecht effektiv" (IWW-Verlag) und hält Fachvorträge für Rechtsanwälte. Er berät insbesondere bei Nachlassabwicklungen und bei der Abfassung von Testamenten. Er ist Fachanwalt für Erbrecht.

Im Bereich des Baurechts berät und vertritt er Handwerks- und Bauunternehmen, Bauträgergesellschaften, aber auch private Bauherren. Durch die Sicht beider Seiten und langjährige, auch bautechnische Erfahrungen, ist eine optimale Hilfestellung für die Mandanten möglich.  Im Jahre 2006 hat er mit regionalen Anwaltskollegen FachanwaltBau e. V. gegründet, dessen Vorsitzender er seitdem ist. Er ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht.

sonstige Funktionen 

Vizepräsident der Deutschen Gesellschaft für Erbrechtskunde e. V. (DGE), Mitglied des Beirats der Deutschen Erbrechtszeitschrift, Vorsitzender von Ratwerk e.V., Vorsitzender von FachanwaltBau e. V.

Mitgliedschaften

Mitglied des Deutschen Anwalt Vereins (DAV), der Deutschen Gesellschaft für Erbrechtskunde(DGE), der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge (DVEV), der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im DAV (ArGe Erbrecht), der Arbeitsgemeinschaft Baurecht (ARGE BauR)


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Stand: 17. January 2012