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Im Bereich Insolvenz
kooperieren wir eng mit dem in Euskirchen ansässigen
Rechtsanwaltsbüro LTJ Tönnesmann,
das langjährig als Insolvenzverwalter tätig ist. Hierdurch
können wir insbesondere im Vorfeld einer Unternehmensinsolvenz
Gesellschafter und/ oder Geschäftsführer beraten.
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Im Bereich Bauen und Wohnen
verfügen wir über
erprobte Kooperationen mit Sachverständigen, Architekten, Bauleitern
und Hausverwaltern.
Im Jahre 2006 haben wir mit weiteren
Fachanwälten für Bau- und Architektenrecht aus der Region Bonn
Rhein-Sieg den Fachanwaltbau e.
V. gegründet, der sich zum Ziel gesetzt hat auf dem Gebiet des
Bau- und Architektenrechts die Öffentlichkeit über neue Entwicklungen zu
unterrichten. Daneben wird insbesondere die eigene Fortbildung im
Bereich des Baurechtes verfolgt.
RA Franz M. Große-Wilde ist seit Gründung Vorsitzender des Vereins.
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Bei steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen kooperieren wir
mit den Mitgliedern von RATWERK e. V.
Ratwerk e. V. haben wir Mitte 2002 mit
Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Unternehmensberatern und Anwälten im
Raum Köln/Bonn gegründet, um unsere Mandanten im wirtschaftsrechtlichen Bereich
optimal bedienen zu können. Hierdurch verfügen wir über ergänzende
Expertise etwa bei Unternehmensübertragungen oder Unternehmensnachfolge.
RA Franz M. Große-Wilde ist seit Anbeginn
Vorsitzender dieses Zusammenschlusses. |
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DGE
Deutsche Gesellschaft
für Erbrechtskunde e.V. |
Im Bereich Erbrecht und
Vermögensnachfolge verfügen wir über erprobte Kooperationen mit
Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern, auch im Ausland,
um hier qualifizierte Beratung anbieten zu können. Die
DGE wurde im Jahre 1989 gegründet
und ist die älteste deutsche Gesellschaft im Bereich des Erbrechts.
RA Franz M. Große-Wilde ist seit einigen Jahren Vizepräsident der
Gesellschaft. |
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Durch langjährige erprobte Kooperationen mit
Anwaltskanzleien an anderen Standorten in Deutschland und
Europa können wir unsere Mandanten auch außerhalb unserer
Tätigkeitsschwerpunkte auf vielen weiteren Rechtsgebieten beraten. Dies
gilt insbesondere auch bei grenzüberschreitenden Fragestellungen.
Mit Hilfe unserer
Kooperationspartner können wir Sie deshalb auch an anderen Standorten
vor den örtlichen Gerichten qualifiziert vertreten. Hierbei sind nicht
nur für uns, sondern auch für unsere Kooperationspartner die Beachtung
von Qualitätsrichtlinien und die kontinuierliche Weiterbildung der
Anwälte eine Selbstverständlichkeit.
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