Große – Wilde & Partner GbR
Rechtsanwälte und Fachanwälte in Bonn
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Stark durch europaweite und fachübergreifende Kooperation  

 

 

Im Bereich Insolvenz kooperieren wir eng mit dem in Euskirchen ansässigen Rechtsanwaltsbüro LTJ Tönnesmann, das langjährig als Insolvenzverwalter tätig ist.

Hierdurch können wir insbesondere im Vorfeld einer Unternehmensinsolvenz Gesellschafter und/ oder Geschäftsführer beraten.

 

Im Bereich Bauen und Wohnen verfügen wir über erprobte Kooperationen mit Sachverständigen, Architekten, Bauleitern und Hausverwaltern.

Im Jahre 2006 haben wir mit weiteren Fachanwälten für Bau- und Architektenrecht aus der Region Bonn Rhein-Sieg den Fachanwaltbau e. V. gegründet, der sich zum Ziel gesetzt hat auf dem Gebiet des Bau- und Architektenrechts die Öffentlichkeit über neue Entwicklungen zu unterrichten. Daneben wird insbesondere die eigene Fortbildung im Bereich des Baurechtes verfolgt.

RA Franz M. Große-Wilde ist seit Gründung Vorsitzender des Vereins.
 

Bei steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen kooperieren wir mit den Mitgliedern von RATWERK e. V. Ratwerk e. V. haben wir Mitte 2002 mit Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Unternehmensberatern und Anwälten im Raum Köln/Bonn gegründet, um unsere Mandanten im wirtschaftsrechtlichen Bereich optimal bedienen zu können. Hierdurch verfügen wir über ergänzende Expertise etwa bei Unternehmensübertragungen oder Unternehmensnachfolge.

RA Franz M. Große-Wilde ist seit Anbeginn Vorsitzender dieses Zusammenschlusses.

DGE

Deutsche Gesellschaft
für Erbrechtskunde e.V.

Im Bereich Erbrecht und Vermögensnachfolge verfügen wir über erprobte Kooperationen mit Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern, auch im Ausland, um hier qualifizierte Beratung anbieten zu können.

Die DGE wurde im Jahre 1989 gegründet und ist die älteste deutsche Gesellschaft im Bereich des Erbrechts. RA Franz M. Große-Wilde ist seit einigen Jahren Vizepräsident der Gesellschaft.

 

 

             

Durch langjährige erprobte Kooperationen mit Anwaltskanzleien an anderen Standorten in Deutschland und Europa können wir unsere Mandanten auch außerhalb unserer Tätigkeitsschwerpunkte auf vielen weiteren Rechtsgebieten beraten. Dies gilt insbesondere auch bei grenzüberschreitenden Fragestellungen.

Mit Hilfe unserer Kooperationspartner können wir Sie deshalb auch an anderen Standorten vor den örtlichen Gerichten qualifiziert vertreten. Hierbei sind nicht nur für uns, sondern auch für unsere Kooperationspartner die Beachtung von Qualitätsrichtlinien und die kontinuierliche Weiterbildung der Anwälte eine Selbstverständlichkeit.

 

 


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Stand: 11. March 2013