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Was ist Immobilienrecht

Rechtstipps

Das Immobilienrecht regelt die Rechtsbeziehungen, die sich an Grundstücke anknüpfen. Dies beinhaltet zum einen die rechtlichen Ausgestaltungen des Eigentums und des Erbbaurechts, aber auch die rechtlichen Besonderheiten von Dienstbarkeiten, Nießbrauch und Grundschuld. Hierher gehört auch das Nachbarrecht. Hinzu kommt auch der Erwerb und die Übertragung von Grundstücken und Grundstücksrechten etwa durch Verkauf.

Wohnungseigentumsrecht regelt das Innenverhältnis von Wohnungs- oder Teileigentümern in einer Eigentümergemeinschaft. Die Regelungen sind im Gesetz über das Wohnungseigentum enthalten. Regelmäßig enthält die Teilungserklärung einer solchen Gemeinschaft die wichtigsten Regeln im einzelnen. Eine solche Teilungserklärung muss wegen der Bedeutung für alle notariell beurkundet sein.

Maklerrecht ist das Vertragsrecht zwischen dem Makler und seinen Kunden. Die rechtlichen Beziehungen sind grundsätzlich im BGB geregelt.

Fälle des Miet- und Immobilienrechts werden bei uns von Rechtsanwältin Martina C. Große-Wilde bearbeitet. Sie ist Fachanwältin für Miet- und  Wohnungseigentumsrecht und  Spezialistin für Immobilienrecht.

Aufgrund der langjährigen und intensiven Befassung mit der Materie und den praktischen Erfahrungen ist eine optimale Beratung und Vertretung so gewährleistet.

 

 

 

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Stand: 26. May 2010