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Das Immobilienrecht regelt die Rechtsbeziehungen, die sich an
Grundstücke
anknüpfen. Dies beinhaltet zum einen die rechtlichen Ausgestaltungen des Eigentums und des
Erbbaurechts, aber auch die rechtlichen Besonderheiten von Dienstbarkeiten, Nießbrauch und Grundschuld. Hierher gehört auch das Nachbarrecht. Hinzu kommt auch der Erwerb und die Übertragung von Grundstücken
und Grundstücksrechten etwa durch Verkauf.
Wohnungseigentumsrecht
regelt das Innenverhältnis von Wohnungs- oder Teileigentümern in einer
Eigentümergemeinschaft. Die Regelungen sind im Gesetz über das Wohnungseigentum
enthalten. Regelmäßig enthält die Teilungserklärung einer solchen
Gemeinschaft die wichtigsten Regeln im einzelnen. Eine solche Teilungserklärung
muss wegen der Bedeutung für alle notariell beurkundet sein.
Maklerrecht ist das
Vertragsrecht zwischen dem Makler und seinen Kunden. Die rechtlichen Beziehungen
sind grundsätzlich im BGB geregelt.
Fälle des Miet- und
Immobilienrechts werden bei uns von Rechtsanwältin Martina C. Große-Wilde
bearbeitet.
Sie ist Fachanwältin für Miet- und
Wohnungseigentumsrecht und Spezialistin für Immobilienrecht.
Aufgrund der
langjährigen und intensiven Befassung mit der Materie und den praktischen
Erfahrungen ist eine optimale Beratung und Vertretung so gewährleistet.
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