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Unter Wettbewerbsrecht im weiteren Sinne versteht man die
gesetzlichen Regeln, die denn Wettbewerb der Unternehmen untereinander
regeln.
Dies ist zunächst das Wettbewerbsrecht
im engeren Sinne, das sich mit den Regeln des Auftretens der Unternehmen im
Wettbewerb befasst und insbesondere den Schutz vor unlauterem Wettbewerb durch
Nichteinhaltung der Werberegelungen gewährleisten soll. Geregelt ist es im
Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).
Hinzu kommen die Regeln der
Wirtschaftslenkung, etwa der Wirtschaftsförderung, des Preisrechts, und des Kartellrechts.
Fragen des Wettbewerbsrechts werden durch beide
Rechtsanwälte unserer Kanzlei bearbeitet. Wegen der häufig vorhandenen
Anknüpfungspunkte nach Branchenzugehörigkeit ergibt sich hier eine
Zuordnung oft von selbst. Außerdem legen wir Wert darauf, dass unsere
Mandanten nach Möglichkeit immer denselben Ansprechpartner haben. |