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Große
– Wilde & Partner GbR |
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Fragen beim
Einstellungsgespräch Von RAin Martina C.
Große-Wilde (Stand 12/99) Arbeitgeber stellen bei Einstellungsgesprächen
zahlreiche Fragen. Welche Fragen sind zulässig und welche Folgen hat ihre
unrichtige Beantwortung? Die wahrheitswidrige Beantwortung einer zulässigen
Frage ist eine widerrechtliche arglistige Täuschung, während dies bei einer
unzulässigen Frage hierauf nicht ankommt. Im Falle einer solchen arglistigen Täuschung
kann der Arbeitgeber den Vertrag anfechten und damit beenden. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Urteil vom
03.12.1998 klargestellt, dass die Frage des Arbeitgebers nach der Schwerbehinderteneigenschaft eines Stellenbewerbers uneingeschränkt
zulässig ist. Neu ist die weitere Aussage, dass das Arbeitsverhältnis vom
Arbeitgeber ex tunc (rückwirkend in
die Vergangenheit) angefochten werden kann und nicht nur für die Zukunft.
Das BAG hat mit weiterem Urteil vom 20.05.1999
klargestellt, dass nicht nur wie bisher die Frage nach Vorstrafen
zulässig und wahrheitsgemäß zu beantworten ist, soweit es für den
Arbeitsplatz darauf ankam. Jetzt sind auch Fragen nach laufenden Ermittlungsverfahren zulässig. Bei längeren Bewerbungsverfahren
kann es auch zulässig sein, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer, der im Laufe
eines Bewerbungsverfahrens erklärt hat, gegen ihn laufe kein
Ermittlungsverfahren, verpflichtet, ein bis zum tatsächlichen Vertragsschluss
noch anhängig werdendes Ermittlungsverfahren nachträglich mitzuteilen. BAG
v. 3.12.1998, 2 AZR 754/97 = NZA 1999, 584 |
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