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Auswirkungen des Euro auf Verträge Von RA
Franz M. Große-Wilde (Stand 1/99) Die Diskussion über die Auswirkungen des Euro nehmen derzeit großen Raum ein. Aber was ist die praktische Bedeutung – insbesondere für kleine und mittlere Betriebe? Natürlich bedarf es, etwa bei der Zahlungsabwicklung, der Buchhaltung, der Abgabe von Steuererklärungen usw. der Umstellung. In diesen Bereichen sind erfahrungsgemäß die Banken, Softwarehäuser und Steuerberater behilflich. Bei der – allerdings nicht sofort - notwendigen Umstellung von Gesellschaftsverträgen wird die Hilfe von Rechtsanwälten und Notaren nötig sein. Unsicherheit herrscht aber bei der Einschätzung der laufenden Verträge, die regelmäßig auf DM lauten. Auch hier kann man vorwegnehmen, dass die Probleme kleiner sind als befürchtet. Die maßgebliche Währung ist ab 1.1.1999 der Euro, der zum Umrechnungskurs an die Stelle der nationalen Währungen tritt. Der Schuldner kann aber bis zum 30.06.2002 auch in DM statt Euro bezahlen. Schwierigkeiten können hier Rundungsdifferenzen bei der Umrechnung mit sich bringen. Bei höheren Beträgen (etwa ab 500.000 DM) kann mit Abweichungen von ca. 0,01 DM und mehr gerechnet werden. Im grenzüberschreitenden Verkehr innerhalb der Währungsunion muss in Euro bezahlt werden. Außerhalb der Währungsunion ergeben sich nur dann Fragen, wenn DM vereinbart ist. Wird im ausländischen Recht auf das deutsche Währungsstatut (Beispiel: Schweiz) verwiesen, so ist der Euro maßgeblich. In anderen Fällen (Beispiel: USA) sind Lösungen bisher mangels Erfahrung noch offen. Hier sollte der Vertrag rechtzeitig ergänzt werden. |
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