Große
– Wilde & Partner GbR |
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Vermietung an einen Konkurrenten? Mit seinem Urteil
vom 10.05.1999 hat das KG erneut bestätigt, dass es bei der Vermietung
von Räumen zum Betrieb eines Geschäftes
oder Gewerbes zur Gewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs gehört, dass der
Vermieter im selben Haus oder in seinem angrenzenden Grundstück keine Konkurrenzbetrieb zulässt oder selbst eröffnet. Das gilt
auch ohne ausdrückliche Vereinbarung eines Konkurrenzschutzes im Vertrag. Der
Umfang des Konkurrenzschutzes orientiert sich grundsätzlich am vereinbarten
Geschäftszweck. Dieser ist im einzelnen zu ermitteln. Soll der Konkurrenzschutz ausgeschlossen werden, dann empfiehlt es sich, klare und eindeutige Vereinbarungen zum Ausschluss zu treffen im Vertrag. KG v. 10.5.1999, 8 U 7114/98 = MDR 1999, 1375 |
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