Große
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Die neue Insolvenzordnung Von RA Franz
M. Grosse – Wilde (Stand 2/99) Die Konkursordnung, die Vergleichsordnung und die in den neuen Bundesländern bestehende Gesamtvollstreckungsordnung sind durch die am 1.1.1999 in Kraft getretene Insolvenzordnung (InsO) abgelöst worden. Die bisherigen Strukturen der Konkursordnung sind in weiten Teilen erhalten geblieben. Wesentlich sind die folgenden Änderungen:
Das Ziel der Insolvenzordnung richtet sich bei Unternehmen nunmehr stärker auf Sanierung. Insbesondere bestehen flexiblere Möglichkeiten, zu einer Sanierung zu kommen, als dies nach der früheren Vergleichsordnung möglich war. Gleichzeitig erhalten die Gläubiger sehr viel größere Mitsprachemöglichkeiten. Zwar ist nach wie vor die gesetzliche Regelung auf Zwangsverwertung und Verteilung gerichtet, aber es gibt nun die Möglichkeit des Insolvenzplans, der auch vom Schuldner selbst vorgelegt werden kann. Dieser kann durch die Stimmenmehrheit der Gläubiger beschlossen werden, wobei gleichzeitig ein Obstruktionsverbot gilt. |
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