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Große – Wilde
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Die richtige Internet-Domain Wer im Internet auftreten will, benötigt für diesen Auftritt eine Domain (Internet-Name eines Benutzers) damit er von anderen Nutzern gefunden werden kann. Verletzt diese Domain aber Rechte Dritter, so kann der Dritte vom Inhaber der Domain verlangen, dass die Domain gelöscht oder übertragen wird. Derartige Probleme muss man, besonders bei geschäftlicher Nutzung, unbedingt vermeiden. Die Grundlagen Unter einer Domain versteht man den Teil einer Internet-Adresse, der den einzelnen Teilnehmer bezeichnen soll, zum Beispiel www.bonn.de, die Homepage der Bundesstadt Bonn. Damit dies technisch einwandfrei funktioniert, wird jede einzelne Bezeichnung nur einmal vergeben. Um dies sicherzustellen, haben die Internet-Provider für Deutschland eine Genossenschaft gegründet, die DENIC eG, die alle Domains mit dem Anhang .de vergibt. Bestimmte Bezeichnungen, die etwa nur aus Zahlen oder aus weniger als zwei Zeichen bestehen oder die reserviert sind (Kfz-Kennzeichen u.a.), werden von der DENIC nicht zugelassen. Jede andere Bezeichnung, insbesondere ein bestimmter Name, ein Schlagwort oder ähnliches wird grundsätzlich zugelassen. Dennoch bestehen gerade bei aussagekräftigen Bezeichnungen im Internet hohe Risiken, wenn nicht alle rechtlichen Vorschriften beachtet werden, auf die der Inhaber aber selbst zu achten hat. Dass die Domain möglichst charakteristisch sein soll, liegt auf der Hand. Schlagkräftige Namen sind ein wichtiger Faktor für Hinweis- und Wiedererkennungseffekte, so dass es wichtig ist, die richtige Domain zu haben. Im deutschen (Rechts-)Raum müssen sich Domains sich generell an die allgemeinen Regeln des Marken-, Kennzeichen- und Namensrechts halten. Auch im Internet gilt deshalb der Grundsatz, dass derjenige, der zuerst kommt, auch die ältesten Rechte hat und andere verdrängen kann (oder neudeutsch "first come, first serve"). Werden aber Rechte Dritter durch eine bestimmte Domain verletzt, so kann der Dritte den Inhaber der Domain auf Unterlassung in Anspruch nehmen und sogar verlangen, dass die entsprechende Domain gelöscht oder auf ihn übertragen wird. Darüber hinaus können Schadensersatzansprüche entstehen. Bereits die Unterlassungserklärung und die Löschung der bisherigen Bezeichnung bringt erhebliche Nachteile mit sich, etwa dann, wenn etwa schon Geschäftspapiere bedruckt, Werbung geschaltet und der Name mit hohen Kosten am Markt eingeführt ist. Diese Namen sind geschützt: Geschützt ist zunächst einmal die Verwendung von Namen, Unternehmensbezeichnungen und Firmenbestandteilen sowie schließlich auch von (Buch-, Film- und Zeitschriften-) Titeln immer dann, wenn sie im geschäftlichen Verkehr bereits genutzt werden. Auch das Auftreten von Gemeinden und Städten ist hierbei noch dem geschäftlichen Verkehr zuzuordnen. Eine Bezeichnung wie "heidelberg.de" oder "celle.com" ist für Private nicht zulässig. Bei Firmen gilt dies ähnlich, "juris.de", "deta.com" u. ä. ist nur für die jeweiligen Unternehmen, die diesen Namen schon führen, zulässig. Erst recht gilt dies natürlich, wenn im Markenregister eingetragene Markenrechte verletzt werden ("epson.de", "krupp.de", "freundin.de"). Für berühmte Bezeichnungen, wie etwa "rollsroyce.de" gilt dies regelmäßig auch dann, wenn eine Marke gar nicht eingetragen ist. Unzulässig sind neben diesen Bezeichnungen auch solche, bei denen eine Verwechslungsgefahr besteht. So wurde etwa eine markenrechtliche Verwechslungsgefahr angenommen bei einer Internet-Adresse, die sich von einem Konkurrenten nur durch einen Bindestrich unterschied. Ebenso wurde eine Verwechslungsgefahr angenommen bei der Bezeichnung "blaueSeiten.de", weil hier mit den Gelben Seiten eine Verwechslungsgefahr angenommen werden konnte. Kritisch sind auch allgemein beschreibende Begriffe (Gattungsbegriffe) als Domain. Allerdings ist die Rechtsprechung unterschiedlich. So hat etwa das OLG Hamburg die Verwendung der Domain "mitwohnzentrale.de" als wettbewerbswidrig angesehen, während das OLG Frankfurt die Domain "wirtschaft-online.de" nicht beanstandet hat. Für den Bereich der Dienstleister ist die Domain "rechtsanwaltkoeln.de" untersagt worden. Im privaten Bereich sind die Maßstäbe etwas niedriger, hier kann insbesondere der eigene Name verwendet werden, soweit dieser nicht mit einem bekannten Markennamen ("krupp.de") identisch ist. Es sind dann Unterscheidungszusätze nötig. Bei gleichlautenden Namen muss regelmäßig der später hinzukommende mit Zusätzen arbeiten. In dem gesamten Bereich ist die Rechtsentwicklung noch nicht so weit fortgeschritten, dass alle Fragen bereits sicher beantwortet werden können. Es bleibt insbesondere in den Randbereichen nach wie vor eine erhebliche Unsicherheit, die nur dadurch abgemildert werden kann, dass rechtzeitig alle denkbaren Möglichkeiten geprüft werden. Unser Rat:
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