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Modifizierte Zugewinngemeinschaft für Unternehmer

Von RAin Martina C. Große – Wilde (Stand 4/99) 

1997 hat der BGH die bisher umstrittene Möglichkeit der Modifizierung der ehelichen Zugewinngemeinschaft durch Ehevertrag gebilligt: Der Ehemann war selbständiger Unternehmer eines zunächst kleinen, später großen Unternehmens mit ca. 1.800 Arbeitnehmern. 1968 wurde die Ehe geschlossen. 20 Jahre später, die Eheleute lebten bereits getrennt, schlossen sie einen Ehevertrag, durch den das betriebliche Vermögen des Ehemannes aus der Zugewinngemeinschaft herausgenommen wurde. Zudem durfte der Ehemann Investitionen für den Betrieb aus seinem Privatvermögen bestreiten.  

Den gegenseitigen Verzicht auf Unterhalt glich der Ehemann durch Zahlung einer Abfindungssumme sowie vertraglich vereinbarte hohe monatliche Unterhaltszahlungen aus. Der BGH hat entschieden, dass hier, obwohl große Vermögensteile aus der Zugewinngemeinschaft herausgenommen wurden, keine unzulässige Aushöhlung des Güterstandes vorliegt. Auch eine Sittenwidrigkeit der konkreten Vereinbarung wegen unangemessener Benachteiligung der Ehefrau konnte der BGH nicht erkennen. 

Ist einer der Ehegatten Unternehmer, kann ein künftiger Zugewinnausgleich häufig nur aus der Substanz des Unternehmens befriedigt werden und gefährdet nicht selten dessen Liquidität oder gar dessen Existenz. Der vom BGH geschaffene Freiraum für vertragliche, von der Zugewinngemeinschaft abweichende Vereinbarungen bringt sichere  und gleichwohl sachgerechte Möglichkeiten für Unternehmerehen. 


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Stand: 11. March 2013