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Große – Wilde
& Partner GbR |
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Nachfolge im Familienunternehmen
Von RA Franz M. Große – Wilde (Stand 9/99) Bei
der Beratung über Nachfolgeregelungen in Familienbetrieben erleben wir immer
wieder, dass mit den falschen Prioritäten nach Lösungen gesucht wir:
Steuerliche Überlegungen stehen im Vordergrund, obwohl sie tatsächlich
nachrangig sind. Tatsächlich
sollte an erster Stelle das wirtschaftlich gewollte Ergebnis stehen, also die
Auswahl des richtigen Nachfolgers. Dieser muss auch im Hinblick auf weichende
Geschwister mit einer ausreichenden Ausstattung an Kapital und
Entscheidungskompetenz versehen werden, um erfolgreich als Unternehmer wirken zu
können. Ebenso sind klare und einfach umsetzbare Vorsorgeregelungen für den Übergeber
unbedingt nötig. Beide
Ziele müssen sorgfältig umgesetzt und rechtlich abgesichert werden. Erst
hieran knüpft sich die Überprüfung der steuerlichen Konsequenzen an, die oft
zur Veränderung der ersten Gestaltung führt. Letztlich kann aber die Wahl
einer steuerlich optimalen Gestaltung
nur dann empfohlen werden, wenn auch die rechtliche Absicherung der Ziele
dies erlaubt. Erste Überlegungen sollten nicht zu spät erfolgen. Die rechtzeitige Regelung der Nachfolge ist ein Zeichen für die Qualität und Stärke des Seniors. |
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