Große – Wilde & Partner GbR
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Nachfolge im Familienunternehmen

Von RA Franz M. Große – Wilde (Stand 9/99)

Bei der Beratung über Nachfolgeregelungen in Familienbetrieben erleben wir immer wieder, dass mit den falschen Prioritäten nach Lösungen gesucht wir: Steuerliche Überlegungen stehen im Vordergrund, obwohl sie tatsächlich nachrangig sind.

Tatsächlich sollte an erster Stelle das wirtschaftlich gewollte Ergebnis stehen, also die Auswahl des richtigen Nachfolgers. Dieser muss auch im Hinblick auf weichende Geschwister mit einer ausreichenden Ausstattung an Kapital und Entscheidungskompetenz versehen werden, um erfolgreich als Unternehmer wirken zu können. Ebenso sind klare und einfach umsetzbare Vorsorgeregelungen für den Übergeber unbedingt nötig.

Beide Ziele müssen sorgfältig umgesetzt und rechtlich abgesichert werden. Erst hieran knüpft sich die Überprüfung der steuerlichen Konsequenzen an, die oft zur Veränderung der ersten Gestaltung führt. Letztlich kann aber die Wahl einer steuerlich optimalen Gestaltung  nur dann empfohlen werden, wenn auch die rechtliche Absicherung der Ziele dies erlaubt.

Erste Überlegungen sollten nicht zu spät erfolgen. Die rechtzeitige Regelung der Nachfolge ist ein Zeichen für die Qualität und Stärke des Seniors.


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Stand: 17. January 2012