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Erhöhung der Bußgelder im Verkehr
von RA Franz M. Große-Wilde
(2/09) Mit Wirkung ab dem 1. 2. 2009 wurden die Bußgelder bei Verkehrsverstößen deutlich erhöht. Insbesondere die Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen, Dichtes Auffahren und Rotlichtverstöße haben kräftig angezogen. Auch die Fahrt in einer Umweltzone kann jetzt mit 40 € und 1 Punkt geahndet werden. Alkohol am Steuer mit mehr als 0,5 Promille kostet mindestens 500 €, 1 Monat Fahrverbot und 4 Punkte im Verkehrszentralregister beim KBA in Flensburg. Bei Gefährdungen oder Sachbeschädigungen erhöhen sich die Bußgelder generell um jeweils 20 %. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung zwischen 21 und 25 km/h erhöht sich das Bußgeld außerhalb geschlossener Ortschaften für Pkws von 40 € auf 70 € und innerhalb geschlossener Ortschaften von 50 € auf 80 €. Bei Missachtung einer roten Ampel (bis zu 1 Sekunde seit Umschalten des Rotlichts) erhöht sich das Bußgeld von 50 € auf 90 €. Ist es schon mehr als 1 Sekunde rot, so erhöht sich die Buße von 125 auf 200 €. Dichtes Auffahren auf den Vordermann etwa mit 8 m bei 110 km/h kostet 160 €, 3 Punkte und 1 Monat Fahrverbot. An den Punkten im Verkehrszentralregister und der Dauer der Fahrverbote hat sich dagegen nichts geändert. Im Folgenden eine Übersicht über einige typische Regelsätze für das Bußgeld: Zu schnelles Fahren mit dem PKW
Auch Rotlichtverstöße führen schnell zu hohen Bußen.
Rotlichtverstoß bis 1
sec. 90 €
bis 1 sec. mit
Gefährdung 200 €
bis 1 sec. mit
Sachbeschädigung 240 €
Rotlichtverstoß über 1 sec.
200 €
über 1 sec. mit
Gefährdung 320 €
über 1 sec. mit
Sachbeschädig. 360 € Beachte
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