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Große
– Wilde & Partner GbR |
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Beraterhaftung bei Kapitalanlagen von Franz M. Große-Wilde (Stand 2/01) Über optimale Kapitalanlagen wird seit Jahren in allen Wirtschaftsteilen der Zeitungen und der einschlägigen Fachpresse berichtet. Trotz aller Erfolgsmeldungen muss aber auch immer wieder von massiven Reinfällen für Anleger berichtet werden, die schließlich auch vor den Gerichten landen. Bei Reinfällen ist zwar nicht selten eine gewisse Blauäugigkeit des Anlegers zu beobachten, dem offensichtlich hohe Steuervorteile und hohe Renditeversprechungen den Blick vernebelt haben. Dennoch müssen derartige Reinfälle nicht sein. Wer sich ohne fachkundige und kritische Beratung zu Anlagegeschäften verleiten lässt, macht oft ein schlechtes Geschäft. Zwar führt auch Beratung nicht zwangsläufig zu guten Ergebnissen, aber die Risiken werden doch deutlich verringert und zur Not besteht die Möglichkeit, den Berater in Haftung zu nehmen. Auch dies Möglichkeit muss aber vorbereitet sein. Einige Beispiele mögen dies deutlich machen: So hat der BGH einem Kapitalanlagevermittler vorgeworfen, dass er keine eigenständige Überprüfung eines Anlagekonzeptes vorgenommen hat. Einer Sparkasse hat der BGH vorgeworfen, statt einer risikolosen Anlage zur Altersvorsorge risikoreiche Bond-Anleihen empfohlen zu haben. Generell gilt nach unserer Erfahrung:
Unser Rat:
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