Große
– Wilde & Partner GbR |
|
|
Kaution in Teilbeträgen? von RAin Martina C. Große-Wilde (12/03) Durch Urteil vom 30. Juni 2004 hat der BGH entschieden, dass die Verpflichtung zur Zahlung eines bestimmten Kautionsbetrages zulässig ist. In dem beanstandeten Mietvertrag war vereinbart, dass der Mieter eine Kaution von 751,60 € hinterlegt. Der Vermieter hat die Bezahlung des gesamten Kautionsbetrages vor Übergabe der Schlüssel verlangt. Der Mieter ist dem nachgekommen. Gemäß dem Gesetz ist der Mieter berechtigt, die Kaution in drei Raten zu zahlen. Die erste Rate muss zu Beginn des Mietverhältnisses gezahlt werden. Eine Regelung, die den Mieter verpflichtet, zu Beginn den gesamten Betrag zu zahlen, sind unwirksam. Eine Regelung, die den Mieter verpflichtet, einen bestimmten Kautionsbetrag zu zahlen ohne Angabe des Zahlungszeitpunktes soll wirksam sein. In diesem Falle soll die gesetzliche Regelung gelten. Macht ein Vermieter die Übergabe der Wohnungsschlüssel gleichwohl von der Zahlung der gesamten Kaution abhängig, kann der Mieter seinen Anspruch auf Überlassung der Wohnung gerichtlich durchsetzen. Unser Rat:
|
|
Der Inhalt dieser Seiten ist eine allgemeine Information. Er stellt keine anwaltliche Beratung dar und kann diese nicht ersetzen. Ein Vertrag kann nur durch persönliche Vereinbarung zustande kommen. Für Handlungen, die auf der Grundlage der auf dieser Seite enthaltenen Informationen vorgenommen werden, übernehmen wir deshalb keine Haftung. Die Informationen sind ausschließlich für den privaten Gebrauch bestimmt. Eine kommerzielle Nutzung darf nur mit Zustimmung der Rechtsanwälte Große-Wilde & Partner, Bonn, erfolgen. Copyright © 2000-2010 Rechtsanwälte - Fachanwälte
Große - Wilde & Partner GbR in Bonn
|