Große – Wilde & Partner GbR
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Regelbetragsverordnung nach § 1612 a BGB

Die Regelbeträge in DM für den Kindesunterhalt betragen:

Alte Bundesländer Neue Bundesländer
Alter in Jahren bis 30.6.2001 ab 1.7.2001 bis 30.6.2001 ab 1.7.2001
bis 5 355 366 324 340
6 bis 11 431 444 392 411
12 bis 17 510 525 465 487

Quelle: Bundesministerium der Justiz


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Stand: 17. January 2012