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Tipps
für das Vorgehen in der Ehekrise für den Ehemann
von RAin Martina C.
Große-Wilde (1/11)
Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht und
Fachanwältin für Familienrecht
1. Fall
Die Ehefrau und der Ehemann sind um die 30
Jahre alt, haben keine Kinder und arbeiten beide. Der Ehemann verdient deutlich
mehr.
Kriselt es in der Ehe, ist folgendes zu tun.
- Von dem besser verdienenden Ehemann ist frühzeitig die
Scheidung einzureichen.
- Es ist ein getrenntes Konto einzurichten.
Kontovollmachten der Ehefrau sind zu widerrufen. Die EC-Karte ist zu
sperren.
- Es ist zu überlegen, wer auszieht. Ein Auszug ist zu
planen. Nehmen Sie Ihre Lieblingssachen mit.
Die Erfahrung zeigt, was Sie
nicht mitnehmen, ist weg!
-
Erstellen Sie vorsorglich eine Hausratsliste und machen Sie
Fotos von allem, was wertvoll sein kann. Bringen Sie die Liste und die Fotos
an einen wirklich sicherem Ort unter.
-
Machen Sie
eine Vermögensaufstellung
(Konten, Versicherungen, Wertpapiere) und fertigen Sie entsprechende
Fotokopien von den wichtigsten Unterlagen an. Bringen Sie die Liste und die
Fotokopien an einen wirklich sicherem Ort unter. Ausgaben zum jetzigen
Zeitpunkt verringern das Endvermögen.
- Es sind Unterhaltsansprüche der Ehefrau zu prüfen.
Das Problem ist geklärt, wenn
es schon einen Ehevertrag mit einer Unterhaltsregelung gibt Ist der
Unterhaltsanspruch noch zu klären, dann sind die Unterlagen dafür
sicherzustellen. Besorgen Sie die letzten 12 Gehaltsbescheinigungen der
Ehefrau.
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Verkünden Sie die Trennung erst, wenn alles vorbereitet ist
und die Beweise gesichert sind.
2. Fall
Die Ehefrau ist Ende 30, hat zwei Kinder im
Alter von 8 und 10 Jahren und ist nicht berufstätig.
Kriselt es in der Ehe, ist folgendes zu tun.
- Der Ehemann sollte alsbald die Scheidung einreichen.
- Es ist ein getrenntes Konto einzurichten.
Kontovollmachten der Ehefrau sind zu widerrufen. Die EC-Karte ist zu
sperren.
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Es sind klare Umgangsregelungen betreffend die Kinder zu
treffen.
- Es ist zu überlegen, wer auszieht. Ein Auszug ist zu
planen. Nehmen Sie Ihre Lieblingssachen mit.
Die Erfahrung zeigt, was Sie
nicht mitnehmen, ist weg!
-
Erstellen Sie vorsorglich eine Hausratsliste und machen Sie
Fotos von allem, was wertvoll sein kann. Bringen Sie die Liste und die Fotos
an einen wirklich sicherem Ort unter.
-
Machen Sie
eine Vermögensaufstellung
(Konten, Versicherungen, Wertpapiere) und fertigen Sie entsprechende
Fotokopien von den wichtigsten Unterlagen an. Bringen Sie die Liste und die
Fotokopien an einen wirklich sicherem Ort unter. Ausgaben zum jetzigen
Zeitpunkt verringern das Endvermögen.
- Es sind Unterhaltsansprüche der Ehefrau zu prüfen. Die
Ehefrau muss frühzeitig und nachweislich auf ihre Pflicht zur
Erwerbstätigkeit hingewiesen werden. Bieten Sie an, die Betreuung der Kinder
durch die Großeltern vornehmen zu lassen. ADHS bei Kindern liegt tatsächlich
in den seltensten Fällen vor. Auch bei psychischer Erkrankung muss die
Ehefrau arbeiten gehen. Unterhaltszahlungen sollten nur unter Vorbehalt
erfolgen.
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Verkünden Sie die Trennung erst, wenn alles vorbereitet ist
und die Beweise gesichert sind.
3. Fall
Die Ehefrau ist 55 Jahre alt, nicht
berufstätig und die Kinder sind aus dem Haus.
Kriselt es in der Ehe, ist folgendes zu tun.
- Der Ehemann sollte alsbald die Scheidung einreichen.
- Es ist ein getrenntes Konto einzurichten.
Kontovollmachten der Ehefrau sind zu widerrufen. Die EC-Karte ist zu
sperren.
- Es ist zu überlegen, wer auszieht. Ein Auszug ist zu
planen. Nehmen Sie Ihre Lieblingssachen mit.
Die Erfahrung zeigt, was Sie
nicht mitnehmen, ist weg!
-
Erstellen Sie vorsorglich eine Hausratsliste und machen Sie
Fotos von allem, was wertvoll sein kann. Bringen Sie die Liste und die Fotos
an einen wirklich sicherem Ort unter.
-
Machen Sie
eine Vermögensaufstellung
(Konten, Versicherungen, Wertpapiere) und fertigen Sie entsprechende
Fotokopien von den wichtigsten Unterlagen an. Bringen Sie die Liste und die
Fotokopien an einen wirklich sicherem Ort unter. Ausgaben zum jetzigen
Zeitpunkt verringern das Endvermögen.
- Es sind Unterhaltsansprüche der Ehefrau zu prüfen. Die
Ehefrau muss frühzeitig und nachweislich auf ihre Pflicht zur
Erwerbstätigkeit hingewiesen werden. Bieten Sie an, die Betreuung der Kinder
durch die Großeltern vornehmen zu lassen. ADHS bei Kindern liegt tatsächlich
in den seltensten Fällen vor. Auch bei psychischer Erkrankung muss die
Ehefrau arbeiten gehen. Unterhaltszahlungen sollten nur unter Vorbehalt
erfolgen.
-
Verkünden Sie die Trennung erst, wenn alles vorbereitet ist
und die Beweise gesichert sind.
Unser Tipp:
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Lassen Sie sich so
früh wie möglich beraten, die Kosten
liegen in überschaubarer Größenordnung.
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Fragen Sie nicht den
Nachbarn oder Ihren Arbeitskollegen, sondern einen Experten, am besten
uns.
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