Große – Wilde & Partner GbR
Rechtsanwälte und Fachanwälte in Bonn
Kaiserstr. 15 · 53113 Bonn        ·         Bürozeit: (Mo-Fr) 9.00 - 13.00 und 14.30 - 17.00
Telefon: +49 (0)228 / 94 93 02-0      ·      Telefax: +49 (0)228 / 94 93 02 - 22      ·     e-mail: gwp(at)grosse-wilde.com

Startseite Nach oben Feedback Inhalt                     


Bauvertrag ist auch ohne Rechnungsstellung wirksam

 von RA Franz M. Große-Wilde (6/01)

Auch wenn in einem Architektenvertrag mündlich vereinbart wurde, dass das Honorar ohne Rechnungsstellung („schwarz“) gezahlt wird, so ändert dies nichts an der Wirksamkeit des Vertrages. Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass eine derartige Vereinbarung der Vorbereitung einer Steuerhinterziehung dient. Eine solche Vereinbarung ist nur dann nichtig, wenn die Steuerhinterziehung der Hauptzweck des Vertrages ist (BGH v. 23.6.1997 - II ZR 220/95).

Beim Bauvertrag ist regelmäßig davon auszugehen, dass der Vertrag nicht auf Steuerhinterziehung ausgerichtet sei, sondern in der Hauptsache auf  die Errichtung des Gebäudes. Dies bedeutet, dass der Bauherr das Architektenhonorar zahlen muss und der Architekt für Mängel einzustehen hat. Der abweichenden Auffassung des OLG Hamm (ZfBR 1997, 151) hat der BGH eine eindeutige Absage erteilt.

Wird die Zahlung ohne Mehrwertsteuer vereinbart, so muss diese allerdings nicht gezahlt werden, auch wenn sich die ursprüngliche Absicht der Steuerhinterziehung nicht mehr verwirklichen lässt.

(BGH v. 21.12.2000 – VII ZR 192/98)

 


Startseite ] Nach oben ]

Der Inhalt dieser Seiten ist eine allgemeine Information. Er stellt keine anwaltliche Beratung dar und kann diese nicht ersetzen. Ein Vertrag kann nur durch persönliche Vereinbarung zustande kommen. Für Handlungen, die auf der Grundlage der auf dieser Seite enthaltenen Informationen vorgenommen werden, übernehmen wir deshalb keine Haftung. Die Informationen sind ausschließlich für den privaten Gebrauch bestimmt. Eine kommerzielle Nutzung darf nur mit Zustimmung der Rechtsanwälte Große-Wilde & Partner, Bonn, erfolgen.

Copyright © 2000-2010 Rechtsanwälte - Fachanwälte Große - Wilde & Partner GbR in Bonn
Stand: 26. May 2010