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Die Notwendigkeit eines Testaments
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Eine klare Erbfolge erleichtert die Abwicklung -

von RA Franz M. Große-Wilde (6/04)

Jeder vierte Erbfall führt zum Streit unter den Erben, insbesondere wegen unklarer, ungeschickter oder fehlender Regelungen. Nach einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Emnid hat nur jeder Dritte ein Testament verfasst. Eine der Folgen ist, dass etwa 18.000 Unternehmen pro Jahr einen neuen Chef suchen müssen, weil der Unternehmer ohne eine Regelung verstorben ist.

Jeder muss damit rechnen, dass sein Erbfall morgen eintritt.

Sich mit der Frage zu befassen, was nach dem eigenen Ableben geschieht, setzt eine gewisse Größe und auch eine gewisse Verantwortlichkeit für seine Familie voraus. Eine der wichtigsten Maßnahmen ist es, ein Testament niederzuschreiben.

Wer bisher noch keine Regelung für den Fall seines Ablebens getroffen hat, sollte sich fünf Minuten Zeit nehmen und ein „Soforttestament“ schreiben, in dem er alles regelt, was ihm spontan dazu einfällt. Natürlich kann der Inhalt eines solchen Soforttestamentes nicht sorgfältig durchdacht sein. Im allgemeinen ist ein solches Testament aber noch sehr viel besser als gar nichts zu tun.

Praktisch heißt das, dass man ein Blatt Papier und einen Stift in die Hand nimmt und handschriftlich eine Regelung trifft, die das beinhaltet, was nach dem Tod mit dem Vermögen geschehen soll. Man sollte hierbei die Dinge einfach so niederlegen, wie man es formulieren kann. Wichtig ist hierbei nur, die Formvorschriften einzuhalten.

Ein eigenhändiges Testament muss

  • ·         handschriftlich geschrieben sein,

  • ·         unterschrieben sein,

  • ·         als Testament erkennbar sein,

  • ·         es sollte ein Datum enthalten.

Danach sollte man sich um die Aufbewahrung kümmern. Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten. Die einfachste ist die, das Testament in einen verschlossenen Umschlag zu geben und es einer Vertrauensperson zu übergeben, die dafür Sorge trägt, dass es beim Tod gefunden wird.  Die zweite und von uns oft empfohlene Möglichkeit besteht darin, das Testament demjenigen in die Hand zu geben, der begünstigt wird, denn er hat ja ein natürliches Interesse daran, dass es auch gefunden wird. Er wird es deshalb hüten wie seinen Augapfel.

Die dritte Möglichkeit, die Hinterlegung beim Amtsgericht, sollte man wegen der Kosten erst bei einem auf Dauer angelegten Testament ins Auge fassen. Beim „Soforttestament“ muss es schnell, unbürokratisch und einfach gehen.

Beachte:

  • Machen Sie den ersten Schritt, das "Soforttestament"!

  • Planen Sie danach in Ruhe eine langfristige Lösung. Eine Nachlassregelung bedarf einer qualifizierten Beratung.

  • Ändern kann man ein Testament so gut wie immer.


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Stand: 11. March 2013