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Vorsorgevollmacht von
1. Hiermit bevollmächtigte ich gemäß § 1896 Absatz II Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) als meinen rechtsgeschäftlich bestellten Vertreter:
2. Sollte der von mir oben benannte Bevollmächtigte nicht in der Lage oder nicht mehr willens sein, die Vollmacht zu übernehmen, so benenne ich in der folgenden Reihenfolge als Bevollmächtigte:
Der Bevollmächtigte soll mich – soweit dies gesetzlich möglich ist – in allen persönlichen Angelegenheiten, auch soweit sie meine Gesundheit betreffen, sowie in allen Vermögens- sowie sonstigen Rechtsangelegenheiten vertreten. Gegenüber meinem Bevollmächtigten entbinde ich meine Ärzte ausdrücklich von ihrer Schweigepflicht und erwarte von ihnen, dass sie meinen Bevollmächtigten umfassend aufklären und beraten. Die Vollmacht beinhaltet ausdrücklich:
Bei medizinischen Behandlungen hat sich der Bevollmächtigte an der von mir niedergelegten Patientenverfügung zu orientieren, sollte ich eine solche errichtet haben. 3. Sollte trotz dieser Vollmacht ein Betreuer seitens des Vormundschaftsgerichtes bestellt werden, so verlange ich zunächst, dass die von mir benannte Person als Betreuer bestellt wird. Außerdem verlange ich, dass sich Richter, Ärzte und Betreuer an den Wünschen orientieren, die ich in dieser Vollmacht oder aber in einer Patientenverfügung niedergelegt habe. Der Bevollmächtigte ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Die Vollmacht ist frei widerruflich. Sie erlischt weder durch den Tod des Vollmachtgebers, noch durch die Geschäftsunfähigkeit des Vollmachtgebers. Der Bevollmächtigte darf auch Untervollmacht erteilen, wobei sich diese jedoch auf die Geschäfte des täglichen Lebens beschränkt. Sollte der Bevollmächtigte die Wahrnehmung meiner Interessen auf Dauer nicht mehr durchführen können, so ist er berechtigt, gemeinsam mit dem Überwachungsvertreter eine Ersatzperson an seiner Stelle zu bevollmächtigen. 4. Ich benenne des weiteren einen Überwachungsvertreter, nämlich:
Der Überwachungsvertreter hat die Aufgabe, den Bevollmächtigten zu überwachen. Er ist dem jeweils Bevollmächtigten gegenüber zur Auskunft berechtigt. Er soll im Falle eines vorsätzlichen und schwerwiegenden Missbrauchs der Bevollmächtigung die Vollmacht widerrufen und einen neuen Bevollmächtigten berufen. Der Überwachungsvertreter erhält eine Vergütung nach Zeitaufwand. 5. Die Vollmacht wird erst wirksam, wenn durch Attest meines Hausarztes nachgewiesen ist, dass ich nicht mehr in der Lage bin, meine Geschäfte zu tätigen, oder dass das Vormundschaftsgericht sonst einen Betreuer bestellen würde. 6. Der Bevollmächtigte haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Er erhält eine monatliche, pauschale Vergütung von ................ DM/Euro. Sollte die Pauschale die erforderlichen Aufwendungen nicht decken, so ist nach Zustimmung des Überwachungsvertreters ein darüber hinaus gehender Aufwendungsersatz aus meinem Vermögen aufzubringen. 7. Alle früher von mir errichteten Vorsorgevollmachten werden hiermit widerrufen. Ort/Datum: ....................................................
Unterschrift: .................................................. Anmerkungen zur Vorsorgevollmacht: 1. Das vorstehende Beispiel einer Vorsorgevollmacht sollte auch als Beispiel betrachtet werden. Nicht alles, was in der Vollmacht enthalten ist, ist für die Wirksamkeit unbedingt notwendig. Anderes könnte je nach Fallkonstellation hinzugesetzt werden. In jedem Falle sollte einer derartigen Regelung eine juristische Beratung vorausgehen. 2. Eine solche Vollmacht sollte sicher aufgehoben werden. Eine einfache Möglichkeit besteht darin, nicht nur ein Original, sondern mehrere gleichlautende Originale zu haben, die an verschiedenen Orten aufgehoben werden sollten. 3. Die Vollmacht sollte regelmäßig, mindestens alle fünf Jahre eine Überprüfung unterzogen werden. Durch die Datierung kann jeweils festgestellt werden, welche Regelung gilt, wenn nicht alle alten Verfügungen zurückgeholt werden konnten. |
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