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Große – Wilde
& Partner GbR |
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Wir beschäftigen bei uns regelmäßig Rechtsreferendarinnen und -referendare und bilden diese für eine Tätigkeit als Anwalt aus. Nach unserer langjährigen praktischen Erfahrung ist ein zeitlicher Rahmen von wenigstens 8 Monaten erforderlich, um eine qualifizierte Einführung in die Tätigkeit eines Anwaltes zu gewährleisten. Durch ein frühe Nebentätigkeit haben wir schon in der Vergangenheit auch bei einer kürzeren Stage diese Anforderungen gehalten. Dies hatte letztlich auch positive Auswirkungen: Die Prüfungsergebnisse unserer früheren Referendarinnen und Referendare im 2. Staatsexamen waren insgesamt auf hohem Niveau. Um genügend Zeit zu haben, besteht weiter die Möglichkeit, auch schon vor der Anwaltsstage eine Nebentätigkeit bei uns auszuüben, um einen ersten Grundstock zu legen. Für eine Nebentätigkeit erhalten Sie von uns (auch während der Stage) eine übliche Bezahlung. Anforderungen bei Ausübung einer Nebentätigkeit und Durchführung der RA-Stage:
Anforderungen bei Durchführung nur der RA-Stage:
Sie erhalten bei uns einen vertieften Einblick in die Tätigkeit eines zivilrechtlich tätigen Rechtsanwaltes, was nach unseren Erfahrungen einen guten Start in eine spätere Tätigkeit in diesem Bereich ermöglicht. Unsere Kanzlei ist mit modernen Hilfsmitteln ausgestattet, wir arbeiten an allen Arbeitsplätzen mit EDV. Wir verfügen über direkte Zugriffsmöglichkeiten auf die verschiedene Datenbank. EDV-Kenntnisse sind deshalb von Vorteil. Da die Tätigkeit bei uns auf eine etwas längere Zeit angelegt ist, bevorzugen wir grundsätzlich Referendare/Referendarinnen, die Ihren Einführungslehrgang abgeschlossen haben und sich in der Zivilstation befinden. Weil wir in beiderseitigem Interesse eine qualifizierte Ausbildung anbieten wollen, sind unsere Möglichkeiten begrenzt. Sie sollten deshalb bei Interesse rechtzeitig nachfragen. Bitte melden Sie sich am besten dann, wenn der Beginn Ihrer Referendarzeit feststeht. |
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