Wie wird man Fachanwalt
- Details
Zum Fachanwalt können Rechtsanwälte auf bis zu drei Fachgebieten von der Rechtsanwaltskammer ernannt werden, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Das Vorliegen dieser Voraussetzungen wird von der Kammer genau geprüft.
- Es muss ein umfangreicher Lehrgang zum Fachgebiet mit insgesamt 120 Zeitstunden ( = 15 Arbeitstage) absolviert werden.
- Die Beherrschung des Stoffs des Lehrgangs muss durch in der Regel drei fünfstündige Klausuren nachgewiesen werden.
- Innerhalb der letzten drei Jahre vor Antragstellung muss ein große Zahl von praktischen Fällen im jeweiligen Fachgebiet nachgewiesen werden. Die Anzahl der Fälle ist unterschiedlich, sie liegt im allgemeinen zwischen 80 und 120 Fällen, je nach Gebiet. Es werden nur solche Fälle berücksichtigt, die eigenständig durch den jeweiligen Anwalt bearbeitet wurden.
- Nach Abschluss des Fachlehrgangs muss eine jährliche Fortbildung von wenigstens 10 (ab 2015 15) Zeitstunden in dem Fachgebiet gegenüber der Anwaltskammer nachgewiesen werden.
Eine intensive Fortbildung gehörte schon immer zu unseren Prinzipien. Hierbei ist der Umfang unserer Fortbildung regelmäßig deutlich über der nach der Fachanwaltsordnung vorgegebenen Mindestzeit von 10 (15) Stunden pro Fachanwaltstitel. Heute lässt sich dies auch durch die seit kurzem vom Deutschen Anwaltsverein erteilten Fortbildungsbescheinigungen dokumentieren, die sie beim jeweiligen Anwalt finden.
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