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Hat ein Mitarbeiter nach Ende der Entgeltfortzahlung noch Anspruch auf den Dienstwagen? Mit Urteil vom 27.07.2009 hat das LAG Baden-Württemberg dieses abgelehnt.

 Der Mitarbeiter hatte einen Dienstwagen, den er auch privat nutzen durfte. Der Mitarbeiter war dann über 10 Monate durchgehend arbeitsunfähig erkrankt. Nach Ablauf von 9 Monaten forderte der Arbeitgeber von dem Mitarbeiter das Fahrzeug zurück.

Ein Dienstwagen ist Teil der Arbeitsvergütung. Die Überlassung des Dienstwagens schuldet der Arbeitgeber grundsätzlich nur so lange wie er Arbeitsvergütung schuldet. Es besteht der Grundsatz „ohne Arbeit kein Lohn“. Bei Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall wird dieser Grundsatz durchbrochen. Endet die Entgeltfortzahlung ist dieser Grundsatz aber wieder anzuwenden.

Überlässt der Arbeitgeber dem Mitarbeiter den Dienstwagen stillschweigend darüber hinaus, so soll darin keine abweichende Vereinbarung liegen. Der Arbeitgeber soll den Dienstwagen entweder sofort nach Ablauf der Entgeltfortzahlung zurückverlangen können oder auch später. Etwas anderes soll gelten, wenn im Arbeitsvertrag ausdrücklich geregelt ist, dass der Dienstwagen auch nach Ablauf des Entgeltfortzahlungszeitraumes dem Mitarbeiter zur Verfügung zu stellen ist. Es bleibt abzuwarten, wie das BAG über diese Frage entscheidet. Für den Fall der Mutterschutzfristen hat das BAG bereits im Jahre 2000 entschieden, dass die Mutter weiterhin Anspruch auf Privatnutzung hat

Unser Rat:

  • Treffen Sie eine ausdrückliche Vereinbarung über die Privatnutzung eines Dienstwagens.

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