Absenkung des Gehaltes
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- von Martina C. Große-Wilde, Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht und Fachanwältin für Familienrecht
Ist eine Lohnkürzung aus wirtschaftlichen Gründen möglich? Mit Urteil vom 26. Juni 2008 hat das BAG dieses noch einmal bestätigt.
In dem zu entscheidenden Fall stand der Arbeitgeber kurz vor der Insolvenz. Er hatte einen Sanierungsplan erstellt, nach dem Urlaubsgeld und Sonderzuwendungen gestrichen wurden, ein Ausgleich für Arbeitszeitverkürzung und zusätzliche unentgeltliche Stunden vorgesehen war. Die Maßnahme war für das Überleben des Unternehmens unbedingt notwendig.
Der Arbeitgeber musste zur Umsetzung mit den Mitarbeitern eine Vereinbarung treffen. Mindestens 90% der Mitarbeiter mussten zustimmen, sonst wäre das Sanierungskonzept nicht zustande gekommen. Der Arbeitgeber bot dann jedem Mitarbeiter eine entsprechende Vereinbarung an und kündigte, für den Fall der Ablehnung, eine Änderungskündigung an mit dem Inhalt, entweder zu einem bestimmten Tage auszuscheiden oder das Angebot einer neuen Tätigkeit zu den beabsichtigten Bedingungen anzunehmen. 98,21% stimmten zu. 8 Mitarbeiter stimmten dagegen. Sie erhielten eine Änderungskündigung und waren der Meinung, dass diese nicht in Ordnung ist.
Die Änderungskündigung ist zulässig, wenn dringende betriebliche Erfordernisse zur Änderung der Arbeitsbedingungen vorliegen. Entscheidend ist, ob das Bedürfnis, den Mitarbeiter zu den bisherigen Bedingungen zu beschäftigen, entfallen ist. Eine Absenkung des Lohnes soll möglich sein, wenn durch die Senkung der Personalkosten die Stilllegung des Betriebes oder die Reduzierung der Belegschaft verhindert werden kann und die Kosten durch andere Maßnahmen nicht zu senken sind.
Dieser Kündigungsgrund soll nach Auffassung des BAG nicht entfallen sein, wenn die freiwillige Annahme durch 98,21 % der Belegschaft schon vorliegt. Das Sanierungskonzept erfordert die Beteiligung aller Mitarbeiter. Solange dieses Ziel nicht erreicht ist, entfällt der Kündigungsgrund nicht. Es kommt auch nicht darauf an, ob der Sanierungsbeitrag des Mitarbeiters das Sanierungsvolumen beeinflussen kann. Ein Sanierungskonzept soll darauf beruhen, Sanierungslasten auf möglichst viele Schultern zu verteilen. Außerdem muss der Arbeitgeber die Möglichkeit haben, das Sanierungskonzept durch freiwillige Vereinbarungen durchzusetzen. Sonst müsste er allen Mitarbeitern eine Änderungskündigung aussprechen.
Unser Rat:
Erstellen Sie einen umfassenden Sanierungsplan und begründen Sie die Maßnahmen sorgfältig. So lassen sich auch schwierige Verhältnisse in den Griff bekommen.
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