Betriebliche Übung bei Gratifikationen
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- von Martina C. Große-Wilde, Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht und Fachanwältin für Familienrecht
Es kommt immer wieder vor, dass ein Arbeitgeber zukünftig keine Gratifikation mehr zahlen möchte. Wie kann eine betriebliche Übung wieder beseitigt werden?
Das BAG hat mit Urteil vom 04. 05. 1999 erneut entschieden, dass eine betriebliche Übung dadurch geändert werden kann, dass sich der Arbeitgeber über einen längeren Zeitraum hinweg der bisherigen betrieblichen Übung entgegen verhält und der Arbeitnehmer dem nicht widerspricht. Das Verhalten des Arbeitgebers muss für den Arbeitnehmer aber eindeutig sein.
Um eine verpflichtende Gratifikation in eine freiwillige Gratifikation umzuwandeln , muss der Arbeitgeber über einen Zeitraum von drei Jahren hinweg den Vorbehalt der freiwilligen Zahlung ganz klar und unmissverständlich kundtun. Widerspricht der Arbeitnehmer nicht, dann wird die neue betriebliche Übung zum Inhalt des Arbeitsvertrages. Eine freiwillige Gratifikation kann dann später wiederum gänzlich entfallen.
Um den Anforderungen der Rechtsprechung genüge zu tun, ist deshalb eine sorgfältige, juristisch abgestimmte Formulierung nötig.
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