Haftung des Generalunternehmers nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz
- Details
- von Franz M. Große-Wilde, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und Fachanwalt für Erbrecht
Seit dem 01.01.1999 gibt es das Arbeitnehmer-Entsendegesetz. Im Jahre 2009 wurde das Gesetz komplett novelliert und erweitert.
In § 15 AEntG ist bestimmt, dass ein Generalunternehmer - wie ein Bürge - für Verpflichtungen eines Subunternehmers, Nachunternehmers oder Verleihers haftet, den er beauftragt hat, völlig unabhängig davon, ob den Generalunternehmer ein Verschulden trifft oder nicht. Solche Verpflichtungen können z.B. die Zahlung des Mindestentgeltes oder die Beiträge an die Urlaubskasse sein. Generell sind die in § 2 AEntG erfassten allgemeinen Arbeitsbedingungen als Mindeststandard einzuhalten. Daneben sind auch die allgemeinverbindlichen Tarifverträge einzuhalten, allerdings hier beschränkt auf die in § 3 genannten Branchen. Zu diesen Branchen gehört auch das Bauhaupt- und das Baunebengewerbe.
Für im Baugewerbe tätige Generalunternehmer können sich hieraus unübersehbare Haftungsrisiken ergeben, wenn Subunternehmer an ihre Arbeitnehmer weniger als den Mindestlohn zahlen oder gegen ihre Verpflichtung verstoßen, Beiträge an gemeinsame Einrichtungen der Tarifvertragsparteien (Urlaubskasse) abzuführen.
Gegen dieses Haftungsrisiko können sich Generalunternehmer nur unzureichend absichern. Zwar können sie in ihren Subunternehmerverträgen eine vertragliche Haftungsfreistellung vereinbaren. Dies nützt jedoch nichts, wenn ein Subunternehmer von der Bildfläche verschwindet. Deshalb sollte ein Generalunternehmer sich laufend von seinen Subunternehmern nachweisen lassen, das sie ihren Verpflichtungen nachkommen. Zudem ist daran zu denken, sich von Subunternehmern eine Bankbürgschaft zur Absicherung eventueller Haftungsrisiken geben zu lassen.
Aktuelle Veranstaltungen
Typische Rechtsfragen einfach und verständlich erklärt. Besuchen Sie unsere Veranstaltungen in Bonn – die Teilnahmegebühr beträgt nur 10 Euro. Wir freuen uns auf Sie!
Wie mache ich ein Testament?
3. März 2022
17. November 2022
Scheidung richtig – Fehler vermeiden
22. März 2022
9. November 2022
Sicher ins Eigenheim – Baurecht für Bauherrn
30. März 2022
22. September 2022
WEG-Recht für Eigentümer
8. Juni 2022
Neue Entwicklungen im Mietrecht
September 2023
"Recht Aktuell" – Neue Ausgabe
Unser regelmäßiger Rechtsreport mit aktuellen Themen und Urteilen. Unser kostenloser Service für alle Mandanten und Interessenten – jetzt per Post oder E-Mail bestellen.
- Mietrechtsreform 2019
- Vererblichkeit eines Faccebook-Accounts
- Schimmel im Altbau
- Prüfbarkeit einer Schlussrechnung
- Vermietung einer Eigentumswohnung für Feriengäste
- Rückforderung eines Wohnrechts wegen Verarmung