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Vererblichkeit eines Facebook-Accounts

Eine 15-jährige unterhielt mit Zustimmung Ihrer Eltern einen Account bei Facebook. 2012 verstarb das Mädchen unter bisher ungeklärten Umständen infolge eines U-Bahnunglücks. Erben waren die Eltern des Mädchens. Als die Eltern Zugang zu dem Account erhalten wollten, wurde dies von Facebook verweigert.

Der Bundesgerichtshof hatte sich in letzter Instanz mit der Rechtmäßigkeit zu befassen und gab in einer Entscheidung vom 12. 7. 2018 den Eltern Recht. Danach haben die Erben einen Anspruch, Zugang zum Benutzerkonto der Erblasserin und den darin vorgehaltenen Kommunikationsinhalten zu erhalten. Der Nutzungsvertrag ist im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die Erben übergegangen.

Dessen Vererblichkeit ist weder durch die vertraglichen Bestimmungen noch aufgrund einer höchstpersönlichen Natur des Vertragsverhältnisses ausgeschlossen. Die Klauseln zum Gedenkzustand waren nicht wirksam in den Vertrag einbezogen. Sie würden einer Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 und 2 BGB nicht standhalten und wären daher unwirksam. Nach der gesetzgeberischen Wertung gehen auch Rechtspositionen mit höchstpersönlichen Inhalten auf die Erben über. So werden analoge Dokumente wie Tagebücher und persönliche Briefe vererbt. Es besteht aus erbrechtlicher Sicht kein Grund dafür, digitale Inhalte anders zu behandeln.

Der Zugang ist hierbei in der früheren Form zu gewähren, also mit allen Funktionen. Die Übergabe eines USB-Sticks mit einer pdf-Datei reicht nicht aus, wie der BGH in einem 2. Urteil vom 27.8.2020 entschieden hat.

Auch bei der jetzt vorliegenden Klärung der Rechtslage durch den BGH werden praktische Probleme bleiben. Ohne Zugangsdaten wird insbesondere bei ausländischen Anbietern die Durchsetzung der Rechte schwierig sein.

Dies gilt erst recht im Bereich von Krypto-Währungen wie etwa Bitcoin, Ethereum und Co. Hier gibt es keine institutionelle Stelle, die einspringen könnte. Für Transaktionen müssen Berechtigungen vorhanden sein, sog. Keys. Das Krypto-Vermögen, das ohne weiteres in die Millionen gehen kann, liegt in digitalen Programmen, sog. Wallets, auf die ein Zugriff der Erben möglich sein muss. Ohne die nötigen Informationen sind die Werte nicht mehr zugänglich, weil die Identität des Inhabers oder seine Berechtigung nicht (mehr) geprüft werden kann.

Unser Tipp

  • Hinterlegen Sie für Ihre Angehörigen Zugangsdaten, Berechtigungen und Passwörter an sicherer Stelle.
  • Dies wird mit erheblichem Aufwand oder mit digitalen Safes und Masterpasswörtern verbunden sein.
  • Berater werden hier gehalten sein, nicht nur auf Vollmachten und Notfallpläne hinzuwirken, sondern auch das digitale Thema einzubeziehen