Düsseldorfer Tabelle 2022
- Details
- von Martina C. Große-Wilde, Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht und Fachanwältin für Familienrecht
Die Düsseldorfer Tabelle wurde mit Wirkung zum 1. 1. 2022 geändert.Die Beträge für den Kindesunterhalt
haben sich ab 01. Januar 2022 erhöht, nämlich
- in der ersten Altersgruppe auf 396,00 €
- in der zweiten Altersgruppe auf 455,00 € und
- in der dritten Altersgruppe auf 533,00 €
Das Kindergeld beträgt für das erste und zweite Kind 219,00 €, für das dritte Kind 225,00 € und ab dem vierten Kind 250,00 €. Die Einzelheiten finden Sie unter nachstehenden Link: Düsseldorfer Tabelle 2022
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