Düsseldorfer Tabelle 2021
- Details
- von Martina C. Große-Wilde, Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht und Fachanwältin für Familienrecht
Die Düsseldorfer Tabelle wurde mit Wirkung zum 1. 1. 2021 geändert.Die Beträge für den Kindesunterhalt haben sich ab 01. Januar 2021 erhöht, nämlich
- in der ersten Altersgruppe (0-5 Jahre) auf 393,00 €
- in der zweiten Altersgruppe (6-11 Jahre) auf 341,00 €
- in der dritten Altersgruppe (12-17 Jahre) auf 528,00 €
- in der vierten Altersgruppe (ab 18 Jahre) auf 564,00 €
Die vorstehenden Zahlen sind jeweils der Unterhalt bei 100 % ( Einkommen bis 1.900 €)
Gleichfalls ist das Kindergeld erhöht und beträgt für das erste und zweite Kind 219,00 €, für das dritte Kind 225,00 € und ab dem vierten Kind 250,00 €
Die weiteren Einzelheiten finden Sie unter nachstehenden Link: Düsseldorfer Tabelle 2021
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