Düsseldorfer Tabelle 2020
- Details
- von Martina C. Große-Wilde, Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht und Fachanwältin für Familienrecht
Die Düsseldorfer Tabelle wurde mit Wirkung zum 1. 1. 2020 geändert.Die Beträge für den Kindesunterhalt
haben sich ab 01. Januar 2020 erhöht, nämlich
- in der ersten Altersgruppe (0-5 Jahre) auf 369,00 €
- in der zweiten Altersgruppe (6-11 Jahre) auf 424,00 €
- in der dritten Altersgruppe (12-17 Jahre) auf 497,00 €
- in der vierten Altersgruppe (ab 18 Jahre) auf 530,00 €
Die vorstehenden Zahlen sind jeweils der Unterhalt bei 100 % ( Einkommen bis 1.900 €)
Das Kindergeld beträgt für das erste und zweite Kind 204,00 €, für das dritte Kind 210,00 € und ab dem vierten Kind 235,00 €
Die weiteren Einzelheiten finden Sie unter nachstehenden Link: Düsseldorfer Tabelle 2020
Aktuelle Veranstaltungen
Typische Rechtsfragen einfach und verständlich erklärt. Besuchen Sie unsere Veranstaltungen in Bonn – die Teilnahmegebühr beträgt nur 10 Euro. Wir freuen uns auf Sie!
Wie mache ich ein Testament?
3. März 2022
17. November 2022
Scheidung richtig – Fehler vermeiden
22. März 2022
9. November 2022
Sicher ins Eigenheim – Baurecht für Bauherrn
30. März 2022
22. September 2022
WEG-Recht für Eigentümer
8. Juni 2022
Neue Entwicklungen im Mietrecht
September 2023
"Recht Aktuell" – Neue Ausgabe
Unser regelmäßiger Rechtsreport mit aktuellen Themen und Urteilen. Unser kostenloser Service für alle Mandanten und Interessenten – jetzt per Post oder E-Mail bestellen.
- Mietrechtsreform 2019
- Vererblichkeit eines Faccebook-Accounts
- Schimmel im Altbau
- Prüfbarkeit einer Schlussrechnung
- Vermietung einer Eigentumswohnung für Feriengäste
- Rückforderung eines Wohnrechts wegen Verarmung