Mietpreisüberhöhung bei Gewerberaum?
- Details
- von Martina C. Große-Wilde, Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht und Fachanwältin für Familienrecht
Mit Urteil vom 27. Oktober 2004 hat der BGH entschieden, dass ein Staffelmietvertrag über 20 Jahre bei Gewerberaum auch bei einer Überschreitung der Marktmiete von 60 % im Laufe der Vertragszeit wirksam ist.
Der Mieter von Wohnraum hat bei einer Überschreitung der ortsüblichen Miete um mehr als 20 % einen Anspruch auf Erstattung des die 20 % übersteigenden Betrages und bei einem Überschreiten von mehr als 50 % des gesamten übersteigenden Betrages. Außerdem kann sein Kündigungsrecht nur für höchstens 4 Jahre ausgeschlossen werden. Im übrigen wird angenommen, dass Leistung und Gegenleistung gleichwertig sind. Wird dieses Gleichgewicht nach Abschluss eines Vertrages durch unvorhergesehene Veränderungen so stark gestört, dass das von einer Partei normalerweise zu tragende Risiko damit unzumutbar überschritten ist, dann muss der Vertrag angepasst werden.
Für Gewerberaum ist die Situation anders zu beurteilen. Bei einer Staffelmiete besteht regelmäßig die Möglichkeit, dass die vereinbarte Miete im Laufe der Zeit erheblich von der Marktmiete abweicht. Dieses typische Vertragsrisiko trägt grundsätzlich die jeweils benachteiligte Vertragspartei. Der Mieter trägt das Risiko, dass die Miete sinkt. Der Vermieter trägt das Risiko, dass die Miete steigt. Beide Seiten haben ein starkes Interesse, durch die gewählte Vertragsgestaltung langfristig Planungs-, Kalkulations- und Budgetsicherheit zu erlangen. Selbst ein Rückgang der ortsüblichen Miete um mehr als 60 % führt deshalb nicht zu einem Überschreiten der Opfergrenze und einer Pflicht des Vermieters zur Anpassung des Vertrages.
Aktuelle Veranstaltungen
Typische Rechtsfragen einfach und verständlich erklärt. Besuchen Sie unsere Veranstaltungen in Bonn – die Teilnahmegebühr beträgt nur 10 Euro. Wir freuen uns auf Sie!
Wie mache ich ein Testament?
1. März 2023
15. November 2023
Scheidung richtig – Fehler vermeiden
22. März 2023
18. Oktober 2023
Sicher ins Eigenheim – Baurecht für Bauherrn
März 2024
13. September 2023
WEG-Recht für Eigentümer
14. Juni 2023
Neue Entwicklungen im Mietrecht
September 2024
"Recht Aktuell" – Neue Ausgabe
Unser regelmäßiger Rechtsreport mit aktuellen Themen und Urteilen. Unser kostenloser Service für alle Mandanten und Interessenten – jetzt per Post oder E-Mail bestellen.
- Mietrechtsreform 2019
- Vererblichkeit eines Faccebook-Accounts
- Schimmel im Altbau
- Prüfbarkeit einer Schlussrechnung
- Vermietung einer Eigentumswohnung für Feriengäste
- Rückforderung eines Wohnrechts wegen Verarmung