Schriftform beim Mietvertrag
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- von Martina C. Große-Wilde, Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht und Fachanwältin für Familienrecht
Mit Urteil vom 16. Juli 2003 hat der BGH entschieden, dass ein Mietverhältnis über 10 Jahre schon nach einem Jahr kündbar ist, wenn der Vertrag nicht von allen Vertragsparteien unterschrieben wurde.
In dem zu entscheidenden Fall hatte die Mieterin von Büroräumen einen Mietvertrag auf 10 Jahre geschlossen. Die Mieterin bestand aus 4 Gesellschaftern, für die 2 Gesellschafter allein vertretungsberechtigt waren. Im Mietvertrag war nur angegeben, dass die Mieterin durch diese 2 Gesellschafter vertreten werde. Unterschrieben hatte den Mietvertrag aber nur einer dieser Gesellschafter ohne Hinweis auf das Vertretungsverhältnis.
Verträge, die für länger als ein Jahr abgeschlossen sind, müssen schriftlich erfolgen. Dazu müssen alle Vertragsparteien unterzeichnen oder sich vertreten lassen. Ein Vertretungsverhältnis muss erkennbar sein. Sonst liegt ein Formmangel vor. Das Mietverhältnis ist dann nach einem Jahr ordentlich kündbar.
Unser Rat:
- Prüfen Sie in allen Ihren Mietverträgen, ob die formalen Anforderungen eingehalten sind. Solange ein Mietverhältnis nicht gekündigt ist und auch sonst kein Streit besteht, sind Änderungen oder Ergänzungen um ein Vielfaches einfacher.
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