Franz M. Große Wilde
- Details
geboren in Bottrop/Westfalen
- Rechtsanwalt (Deutschland) seit 1984
- Fachanwalt für Erbrecht (seit Sept. 2006)
- Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht (seit Jan. 2006)
- Testamentsvollstrecker (DVEV)
- Mitglied der Rechtsanwaltskammer Köln
Fremdsprache: Englisch
Schwerpunkte der Tätigkeit:
Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht
(GmbH-Recht, Personengesellschaften, Vereinsrecht, Handelsgeschäfte einschl. CISG, sonstiges Wirtschaftsrecht)
Erbrecht
(Testamentsgestaltung, Abwicklung von Erbfällen, Testamentsvollstreckung, Pflichtteilsrecht, Erbschaftsteuerrecht)
Bau- und Architektenrecht
(Bauverträge, Baumängel, Projektmanagement, Bauträgerrecht
öffentliches Baurecht, Umweltrecht)
Insolvenzrecht
(Gesellschaftsrecht, insbesondere GmbH-Recht, Sanierungsfragen)
Besonderheiten:
Rechtsanwalt Große-Wilde berät Unternehmen und Unternehmer in gesellschaftsrechtlichen Fragen aller Art. Im Schnittbereich von Erbrecht, Steuerrecht, Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht berät er bei Fragen der Unternehmensnachfolge. Daneben berät und vertritt er Gesellschafter und Geschäftsführer von Handelsgesellschaften im Zusammenhang mit Sanierung und Insolvenzen. Im Bereich des Gesellschaftsrechts schreibt er regelmäßig für die Fachzeitschrift "GmbH-Steuerberater" (Verlag Dr. Otto-Schmidt) und hält Fachvorträge für Rechtsanwälte und Steuerberater
Im Bereich des Erbrechts berät er insbesondere bei Nachlassabwicklungen und bei der Abfassung von Testamenten. Er ist Fachanwalt für Erbrecht. Darüber hinaus ist er Herausgeber und Mitautor des Deutschen Erbrechtskommentars. Außerdem schreibt er regelmäßig Fachaufsätze für die Fachzeitschriften "Erbrecht effektiv" (IWW-Verlag) und "Monatsschrift für Deutsches Recht" (Verlag Otto Schmidt) und hält Fachvorträge für Rechtsanwälte.
Im Bereich des Baurechts berät und vertritt er Handwerks- und Bauunternehmen, Bauträgergesellschaften, aber auch private Bauherren. Durch die Sicht beider Seiten und langjährige, auch bautechnische Erfahrungen, ist eine optimale Hilfestellung für die Mandanten möglich. Im Jahre 2006 hat er mit regionalen Anwaltskollegen FachanwaltBau e. V. gegründet, dessen Vorsitzender er seitdem ist. Er ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht.
Fortbildung ist auch ansonsten eine Selbstverständlichkeit. Die letzten Fortbildungsbescheinigungen des DAV finden Sie hier für 2022, 2021, 2020, 2019, 2018,
sonstige Funktionen
Vizepräsident der Deutschen Gesellschaft für Erbrechtskunde e. V. (DGE), Vorsitzender von Ratwerk e.V., Vorsitzender von FachanwaltBau e. V., Leiter der ArGe Erbrecht beim Bonner Anwaltverein
Mitgliedschaften
Mitglied des Deutschen Anwalt Vereins (DAV), der Deutschen Gesellschaft für Erbrechtskunde (DGE), der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge (DVEV), der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im DAV (ArGe Erbrecht), der Arbeitsgemeinschaft Baurecht (ArGe BauR)
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