Bei der Errichtung einer Immobilie ist spielt der Architekt eine besondere Rolle, er ist der Berater des Bauherrn und bei der Bauüberwachung auch der Ansprechpartner der Baubeteiligten. Hier kann zu Konflikten kommen. Einige typische Fälle von vielen, bei denen wir unseren Mandanten erfolgreich zur Seite stehen konnten:

  • Sie sind Architekt und Ihr Bauherr kündigt den Auftrag, weil er von dem Bauprojekt Abstand nehmen möchte.
  • Sie haben dem Bauherrn eine Rechnung gestellt, die nicht bezahlt wird.
  • Sie sind Bauherr und erhalten eine Rechnung des Architekten, die Sie für überhöht halten.
  • Nach Fertigstellung eines Bauvorhaben stellen sich Mängel heraus, die möglichweise auch eine fehlerhaft Planung oder eine unzureichende Bauüberwachung des Architekten zurückgehen.

Was tun?

Wir unterstützen Sie bei der Wahrung und Durchsetzung Ihrer Interessen. Angelegenheiten aus dem Architektenrecht  werden in unserer Kanzlei in erster Linie von Rechtsanwalt Franz M. Große-Wilde, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht bearbeitet. Er ist Vorsitzender von FachanwaltBau e.V., eines regionalen Vereins von Fachanwälten für Bau- und Architektenrecht.

Mandanten, die wir im Architektenrecht regelmäßig beraten

  • Architekten
  • Bauherren
  • Bauträgerunternehmen

Unsere Leistungen für Sie im Bereich Architektenrecht

Interessenvertretung im Baubereich

Konflikte treten im Architektenrecht häufig bei Fragen der  Richtigkeit von Abrechnungen über Architektenleistungen, bei der Inanspruchnahme von Architekten in Zusammenhang mit der Gewährleistung oder beim Streit um das richtige Vorgehen auf. Hier können Sie aus unserer langjährigen Erfahrung schöpfen: Wir beraten und vertreten Sie, notfalls auch vor Gericht. Dabei haben wir immer auch die wirtschaftliche Seite im Blick.

Baubegleitende Beratung

Beim Bau lösen Streitigkeiten regelmäßig Verzögerungen aus, die allen Beteiligten hohe Kosten verursachen können. Schon beim Bau eines Einfamilienhauses, aber erst recht bei größeren Baumaßnahmen ist eine baubegleitende Beratung sinnvoll. Wir unterstützen Sie auch hierbei. Die Abrechnung erfolgt nach Zeitaufwand.

Vertragsberatung

Für private Bauherrn, die ein Einfamilienhaus bauen lassen wollen, bieten wir gegen eine Pauschale eine qualifizierte Beratung an. Diese umfasst die Überprüfung und ausführliche persönliche Besprechung eines Architektenvertrages. Voraussetzung ist die Vorlage der vollständigen Verträge. Im Rahmen dieser Besprechung werden

  • Problempunkte der vertraglichen Gestaltung und deren Korrekturen dem Bauherrn aufgezeigt,
  • Empfehlungen für Vertragsänderungen gegeben,
  • Verhaltensempfehlungen für die Durchführung des Bauvorhabens erteilt,
  • die üblichen „Tricks“ zur Kostenerhöhung für unerfahrene Bauherrn dargestellt.

Der Bauherr erhält eine kurze Zusammenfassung der wesentlichen Fixpunkte.

Schlichtung

Wir können für die Parteien eines Architektenvertrages auch eine Schlichtung durchführen, bei der durch Rechtsanwalt Große-Wilde als neutralem Schlichter gemeinsam mit den Beteiligten eine Lösung gesucht (und nicht selten auch gefunden) wird. Dies ist insbesondere dann zweckmäßig, wenn die Parteien noch länger zusammenarbeiten müssen. Die Abrechnung erfolgt nach Zeitaufwand.

Gut zu wissen

Weitere Informationen zu architektenrechtlichen Fragen finden Sie auch auf der Seite von FachanwaltBau e. V., einem Zusammenschluss von Fachanwälten für Bau- und Architektenrecht, dem auch Rechtsanwalt Franz M. Große-Wilde angehört.