Die Kosten anwaltlicher Tätigkeit
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Die Kosten der anwaltlichen Tätigkeit sind nach unseren Erfahrungen auch unter wirtschaftlichen Aspekten von großer Bedeutung. Wir geben Ihnen deshalb grundsätzlich auch ungefragt im ersten Gespräch einen Überblick, um Ihnen eine Entscheidung zu ermöglichen, wie Sie weiter vorgehen. Insofern beschränkt sich Ihr Kostenrisiko zunächst auf die Kosten einer Erstberatung. Die Kosten sind überschaubar, weil wir Pauschalen abrechnen:
- Für ein normales Beratungsgespräch (mit 60 min. Dauer) berechnen wir einen Betrag von 238,00 € (inkl. 19 % MWSt.)
- Kommt noch eine Abwicklung mit der Rechtsschutzversicherung hinzu, erhöht sich dies auf 285,60 € (inkl. 19 % MWSt.)
Sie erhalten in aller Regel in Streitfällen eine überschlägige Einschätzung der rechtlichen Situation, bei der Beratung über Verträge eine Übersicht über die vermutlichen Probleme. Häufig können wir schon zu diesem Zeitpunkt Lösungsempfehlungen geben.
Aufgrund unseren fachspezifischen Kenntnissen und unserer langjährigen Erfahrung ist diese erste Einschätzung in den meisten Fällen auch insgesamt zutreffend. Um eine Entscheidung zu finden, ob Sie dann weitere Schritte unternehmen sollen, erhalten Sie so eine qualifizierte Grundlage. Hierbei besprechen wir auch die Kosten eines weiteren Vorgehens. Kostenauslösende neue Maßnahmen, wie etwa die Einleitung von Gerichtsverfahren, stimmen wir mit Ihnen vorher ab. Eine umfangreichere Beratungstätigkeit rechnen wir nach dem Zeitaufwand ab. Weitere Einzelheiten finden Sie auf unserer Seite Beratung.
Wenn Sie weitere Schritte unternehmen wollen, dann folgt meist der Versuch, eine außergerichtliche Lösung zu finden. Die Kosten für die außergerichtliche Vertretung richten sich meist nach den gesetzlichen Vorgaben. Der Gesetzgeber hat die Höhe der Vergütung der Anwälte im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und dem dazugehörigen Vergütungsverzeichnis (VV) bundeseinheitlich gesetzlich geregelt. Die Höhe der Vergütung richtet sich hierbei nach dem Streitwert. Die Einzelheiten finden Sie auf unserer Seite unter außergerichtliche Tätigkeit. Daneben ist es zulässig und auch üblich, die Höhe der Vergütung im Einzelfall zu vereinbaren. Von dieser Möglichkeit machen wir immer dann Gebrauch, wenn die gesetzliche Regelung für die Beteiligten unwirtschaftlich wäre.
In Gerichtsverfahren müssen regelmäßig die gesetzlich festgelegten Vergütungen auf der Basis der Streitwerte berechnet werden. Die Einzelheiten werden wir rechtzeitig im konkreten Fall ermitteln und Ihnen bekanntgeben. Wenn Sie nähere Einzelheiten über die gerichtlichen Kosten schon jetzt haben wollen, finden Sie ausführliche Hinweise auf unserer Website unter Prozess.
Wer nur über geringes Einkommen verfügt, der kann in bestimmten Fällen Beratungshilfe oder gar Prozesskostenhilfe erhalten.
Wer über eine Rechtsschutzversicherung (RSV) verfügt, kann in manchem Fall seine Kosten von der Versicherung erstatten lassen. Aber natürlich nicht immer. Weiter ...
Unser Tipp:
Hohe Kosten einer späteren Auseinandersetzung können oft vermieden werden, wenn mit geringem Kostenaufwand frühzeitig durch uns beraten wird.
Durch unsere Prozesserfahrung wissen wir oft schon beim Vertragsschluss, an welchen Stellen es später Probleme gibt. Durch klare Regelungen im Vertrag werden Auseinandersetzungen meist vermieden. Fehlt eine klare Regelung, so kann durch eine qualifizierte anwaltliche Vertretung häufig eine Lösung auch außergerichtlich erreicht werden. Die Vorteile einer solchen Lösung liegen nicht nur in den geringeren Kosten, sondern auch in einem schnelleren Ergebnis.
Eine kurze Zusammenfassung mit den wichtigsten Informationen finden Sie auch in unserer Verbraucherinfo.
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