Was kostet eine außergerichtliche Vertretung?
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Hier sind gesetzliche Vorgaben vorhanden, die sich an den Streitwerten und damit an der vollen Gebühr orientieren. Der Rahmen liegt hier zwischen 50 % (0,5) und 250 % (2,5) der vollen Gebühr, die Standardgebühr liegt bei 150 % (1,5). Bei nicht schwierigen oder nicht umfangreichen Angelegenheiten besteht eine Obergrenze bei 130 % (1,3).
Zu dieser Vergütung kommen noch eventuelle Nebenkosten, insbesondere fallen hier Kosten für notwendige Reisen ins Gewicht. Einen geringeren Betrag machen Nebenkosten für Kommunikation und Porto aus, hinzu kommt noch die Umsatzsteuer, die einen nicht unerheblichen Betrag ausmacht.
Auch hier besteht in geeigneten Fällen die Möglichkeit, eine Zeitvergütung oder auch eine pauschale Vergütung zu vereinbaren. In vielen Fällen vereinbaren wir hier Zeitgebühren nach obigen Maßstäben, weil dies dem tatsächlichen Aufwand am ehesten gerecht wird. Eine Zeitstundedes Anwalts berechnen wir zwischen 250 € und 300 € netto, je nach Schwierigkeitsgrad des Falles und dem Haftungsrisiko. In dieser Zeitstunde des Anwalts sind die notwendigen Zuarbeiten von Mitarbeitern und der Schreibaufwand bereits enthalten. Die Höhe dieser Zeitgebühr wird jeweils jährlich zu Beginn des Jahres auf der Basis unserer Kosten (Personal, Miete, EDV-Anlage, Bibliothek, Fortbildung, Versicherung, KFZ) neu kalkuliert. Zu diesen Zeitgebühren kommen dann noch unsere Auslagen für etwaige Reisetätigkeiten und besondere Recherchen sowie die gesetzliche Umsatzsteuer von derzeit 19 %. Zeitgebühren werden jeweils ausdrücklich vereinbart.
Möglich ist in speziellen Fällen auch die Vereinbarung eines Erfolgshonorars, allerdings hat der Gesetzgeber dieser Möglichkeit Grenzen gesetzt. Näheres finden Sie hier.
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