Kosten einer Beratung
- Details
Bei außergerichtlichen Beratungen, etwa im Zivilrecht, ist die bisherige gesetzliche Regelung entfallen. Wir haben deshalb für unsere Mandanten verschiedene Modelle entwickelt. Bei Erstberatungsgesprächen vereinbaren wir grundsätzlich Pauschalen, um für alle Beteiligten die Handhabung zu vereinfachen.
- Für ein normales Beratungsgespräch (mit 60 min. Dauer) berechnen wir einen Betrag von 238,00 € (inkl. 19 % MWSt.)
- Kommt noch eine Abwicklung mit der Rechtsschutzversicherung hinzu, erhöht sich dies auf 285,60 € (inkl. 19 % MWSt.)
Bei sonstiger Beratungstätigkeit (längere Vorgänge, Dauerberatung, Beratung von Unternehmern) rechnen wir nach dem damit verbundenen zeitlichen Aufwand ab, soweit der Rahmen dies zulässt. Für bestimmte typische Beratungsbedürfnisse haben wir Pauschalvereinbarungen vorgesehen. Durch eine Änderung des RVG sind seit kurzem auch "Erfolgshonorare" in besonderen Fällen zulässig. Derartige Honorarvereinbarungen sind allerdings in den für unser Kanzlei typischen Bereichen allerdings nur selten angezeigt.
Eine Zeitstundedes Anwalts berechnen wir zwischen 250 € und 300 € netto, je nach Schwierigkeitsgrad des Falles und dem Haftungsrisiko. In dieser Zeitstunde des Anwalts sind die notwendigen Zuarbeiten von Mitarbeitern und der Schreibaufwand bereits enthalten. Die Höhe dieser Zeitgebühr wird jeweils jährlich zu Beginn des Jahres auf der Basis unserer Kosten (Personal, Miete, EDV-Anlage, Bibliothek, Fortbildung, Versicherung, KFZ) neu kalkuliert. Zu diesen Zeitgebühren kommen dann nur noch unsere Auslagen für etwaige Reisetätigkeiten und besondere Recherchen sowie die gesetzliche Umsatzsteuer von derzeit 19 %. Zeitgebühren werden jeweils ausdrücklich vereinbart.
Übrigens: Es gibt Anwälte, Verbände und Beratungsstellen, die auch umsonst oder für kleines Geld beraten. Es ist nicht ausgeschlossen, dass Sie dort auch einen ähnlichen Rat wie bei uns erhalten. Aber sicher ist das nicht. Denn eine qualifizierte Beratung setzt regelmäßig eine intensive Befassung mit ihrem Fall voraus, die ausreichende Zeit benötigt. Bei der "Online-Beratung" hat die Stiftung Warentest 2008 (siehe Finanztest Heft 2/2008) festgestellt, dass die Fragestellung von 8 Anbietern 4 mal richtig, 3 mal falsch und 1 mal gar nicht beantwortet wurde.
Sie sollten sich also nicht nur auf die Selbstanpreisung derartiger Berater verlassen, sondern auch deren Qualifikation und deren Erfahrung in vergleichbaren Fällen vorher abklären. Wir würden uns jedenfalls nicht von unserem Fitnesstrainer eine neue Herzklappe einsetzen lassen, sondern uns einen Facharzt suchen, der solche Operationen wenigstens 50 mal im Jahr macht.
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