Wirtschaftsrecht
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- von Franz M. Große-Wilde, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und Fachanwalt für Erbrecht
Die wirtschaftliche Tätigkeit von Unternehmen und freien Berufen unterliegt gesetzlichen Regeln. Es verbleiben aber große Spielräume, die genutzt werden können und müssen. Die Beteiligten müssen diese Spielräume kennen, um ihre wirtschaftlichen Risiken einschätzen zu können. Da hier oft gegensätzliche finanzielle Interessen aufeinandertreffen, kommt es häufig zu Auseinandersetzungen. Drei typische Fälle von vielen, bei denen wir unseren Mandanten erfolgreich zur Seite stehen konnten:
- Als Vertreter einer Handelsagentur haben Sie einen größeren Posten Ware von einem Lieferanten außerhalb der EU geordert. Beim Eintreffen der Ware stellen Sie fest, dass ein Großteil davon verschmutzt ist.
- Sie sind Handwerksmeister und mussten mit einer früheren GmbH Insolvenz anmelden. Nach jahrelangen Streitigkeiten mit dem Insolvenzverwalter meldet sich Ihre frühere Bank mit einer hohen Forderung aus einer Bürgschaft bei Ihnen.
- Sie sind Baustoffhändler und verwenden noch Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus dem Jahr 1995. Jetzt möchten Sie wissen, ob diese noch Gültigkeit haben.
Was tun?
Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung und dem Schutz Ihrer Interessen. Fragen des Wirtschaftsrechts werden durch beide Rechtsanwälte unserer Kanzlei bearbeitet. Wegen der häufig vorhandenen Anknüpfungspunkte nach Branchenzugehörigkeit ergibt sich hier eine Zuordnung oft von selbst. Außerdem legen wir Wert darauf, dass unsere Mandanten nach Möglichkeit immer denselben Ansprechpartner haben.
Mandanten, die wir im Wirtschaftsrecht beraten:
- mittelständische Unternehmer
- Unternehmen verschiedener Branchen
- Jungunternehmer
- Privatpersonen aus dem Unternehmensumfeld
- im Einzelfall aber auch Privatpersonen, die mit unternehmerischer Tätigkeit zu tun haben
Unsere Leistungen für Sie im Bereich Wirtschaftsrecht
Wir beraten Sie zu allen Vorschriften, die die wirtschaftliche Tätigkeit von Unternehmen und freien Berufe betreffen. Dies beinhaltet zum einen alle Lenkungsvorschriften, zum anderen aber auch die insbesondere für Unternehmen bedeutenden Rechtsregeln untereinander.
Auch bei den gesetzlichen Regeln über die Zulassung zu Beruf und Gewerbe, die in Spezialvorschriften geregelt sind, unterstützen wir Sie – zum Beispiel bei Handwerksordnungen, der Gewerbeordnung oder den Ordnungsregeln der freien Berufe, etwa nach dem Baukammergesetz, dem Heilberufsgesetz oder der Bundesrechtsanwaltsordnung. Hinzu kommt Beratung in allen Fragen der Wirtschaftslenkung, etwa der Wirtschaftsförderung, des Preisrechts oder Wettbewerbsrecht.
Wir stehen für Sie in allen Fragen zu Verträgen zwischen Unternehmen (Handelsverträge) zur Verfügung. Hierher gehört auch das Recht der Handelsvertreter, der Bankverträge, des Warentransports und des gewerblichen Mietrechts. Dies schließt auch das Wettbewerbsrecht im engeren Sinne mit ein.
Aktuelle Veranstaltungen
Typische Rechtsfragen einfach und verständlich erklärt. Besuchen Sie unsere Veranstaltungen in Bonn – die Teilnahmegebühr beträgt nur 10 Euro. Wir freuen uns auf Sie!
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