Widerruf von Gehalt
Arbeitgeber behalten sich gerne im Arbeitsvertrag vor, übertarifliche Lohnbestandteile zu widerrufen.
Arbeitgeber behalten sich gerne im Arbeitsvertrag vor, übertarifliche Lohnbestandteile zu widerrufen.
Nicht selten macht ein Arbeitnehmer noch Gehaltsansprüche geltend und der Arbeitgeber rechnet dann mit Gegenansprüchen auf. Der Arbeitnehmer klagt seine Ansprüche dann beim Arbeitsgericht ein und der Arbeitgeber macht auch hier die Aufrechnung geltend.